
Kinder- und Jugendschutzkonzept gegen Gewalt, sexualisierte Gewalt und Mobbing der Arno-Fuchs-Schule
entstanden innerhalb der Steuergruppe Kinder- und Jugendschutzkonzept mit den Mitgliedern
Kerstin Albrecht
Andrea Wichmann
Joshua Thümmich
Christian Schmidt-Brücken
Claudia Maslak
Anneke Schrader
Hélène Escalier
Sandra Adam-Funk
Stand: 1.10.2025
Inhalt
Zeitlicher Ablauf der Erarbeitung
Partizipation von Kindern und Jugendlichen sowie Angehörigen
1.1 Darstellung der Arbeit mit dem Verhaltenskodex
1.3 Glossar zum Verhaltenskodex
Leitlinien zu Pflege- und Toilettensituationen der Arno-Fuchs-Schule
Personalverantwortung und Umgang mit Beschwerden
1.5 Übersicht zum Ablauf einer Beschwerde/Bearbeitung eines Konflikts in der AFS
Prävention und Präventionsangebot
Interventions- und Notfallplan
1.8 Handlungsplan bei grenzverletzendem Verhalten durch Personal
1.9 Interventionsplan bei übergriffigem Verhalten unter Schüler:innen
1.10 Anhang A: Verfahrensablauf bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung (KWG)
1.11 Anhang B: Ansprechpersonen und Fachberatungsstellen für externe Beratung im Kinderschutz
1.12 Anhang C: Auswertung der Risiko- und Potenzialanalyse
1.13 Anhang D: Selbstverpflichtungserklärung
Vorwort
Liebe Schüler:innen, liebe Eltern, liebe Kolleg:innen,
in der Arno-Fuchs-Schule ist der Schutz und das Wohlbefinden jedes einzelnen Kindes von größter Bedeutung. Gleichzeitig ist dieses Thema aufgrund der vielfältigen Beeinträchtigungen unserer Schüler:innen besonders sensibel.
Wir glauben fest daran, dass jedes Kind das Recht hat, in einem sicheren und unterstützenden Umfeld zu lernen, zu wachsen und sich zu entfalten. Deshalb haben wir dieses Kinderschutzkonzept entwickelt, um Richtlinien und Maßnahmen zu schaffen, die das Wohl unserer Schüler:innen gewährleisten.
Unser Ziel ist es, eine Atmosphäre zu schaffen, in der sich alle Schüler:innen respektiert und wertgeschätzt fühlen. Wir möchten sicherstellen, dass sie die notwendige Unterstützung erhalten, um ihre individuellen Fähigkeiten zu entdecken, zu entwickeln und ihre Grenzen zu akzeptieren. Gleichzeitig sind wir uns unserer Verantwortung bewusst, Schutzräume zu schaffen, in denen Kinder vor jeglicher Form von Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung geschützt sind. Das Recht auf Schutz, Fürsorge und gewaltfreie Erziehung bekommt bei einer durch die Beeinträchtigungen besonders sensiblen Klientel eine besondere Gewichtung. Gemeinsam mit den Schüler:innen, Eltern, Jugendämtern und Trägern ist es unsere Verantwortung, dieses Recht im Fokus zu haben.
In diesem Konzept finden Sie Informationen zu unserem Leitbild, den Präventionsmaßnahmen sowie zu Anlaufstellen für Unterstützung. Es war und ist uns wichtig, dass alle Beteiligten (Schüler:innen, Eltern, pädagogisches Personal sowie Mitarbeitende) aktiv in den Kinderschutzprozess eingebunden sind. Nur gemeinsam können wir ein sicheres und förderliches Lernumfeld schaffen.
Dieses Konzept ist kein statisches Dokument, sondern ein lebendiger Bestandteil unseres Schulalltags, Es wird regelmäßig überprüft, weiterentwickelt und in das pädagogische Handeln integriert.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung.
An dieser Stelle gilt mein besonderer Dank der Steuergruppe Kinderschutz, die unter Leitung von Anneke Schrader und unter Beteiligung von Vertreter:innen aller Berufsgruppen dieses Konzept erarbeitet hat.
U. Buntebart
Schulleiterin
Zeitlicher Ablauf der Erarbeitung

Leitbild
An unserer Schule gibt es übergeordnete Leitsätze für das Schulleben. Diese sind zusätzlich in Leichter Sprache vorhanden und auf der Homepage ersichtlich. Im Dezember 2023 fand im Rahmen der AG-Arbeit eine Evaluation der Leitsätze statt. Hierbei wurde das gesamte Kollegium in Form eines Fragebogens zur Bekanntheit und Wichtigkeit der Leitsätze befragt. Insgesamt machten 44 Kolleg:innen bei der Umfrage mit, die anschließend vom Evaluationsteam der Arno-Fuchs-Schule ausgewertet wurde. Die Umfrage zeigte, dass das Kollegium Leitsätze für das schulische Leben als wichtig erachtet, aber gleichzeitig auch ein Bedarf an Überarbeitung der vorhandenen Leitsätze sieht (weitere Umfrageergebnisse in der Schule einsehbar). Daher thematisiert die Steuergruppe Berlin Challenge nun die Weiterarbeit an dem Leitbild. Die AG Kinderschutz empfiehlt die Hinzunahme eines Leitsatzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglicher Gewalt.
Hierfür wurde folgende Formulierung erarbeitet:
Als Schule sind wir uns der Verantwortung für die Umsetzung der Kinderrechte und für den Schutz aller Schüler:innen vor jeglicher Form von Gewalt bewusst, unabhängig von sozialer sowie kultureller Herkunft, Behinderung oder sexuelle Orientierung. Die ergibt sich aus unserem Erziehungs- und Bildungsauftrag. Wir haben dazu ein Kinder- und Jugendschutzkonzept erarbeitet.
Formulierungsvorschlag in Leichter Sprache:
An der Arno-Fuchs-Schule sollen sich alle Schülerinnen und Schüler sicher fühlen. Alle Formen von Gewalt sind verboten. Dazu gibt es einen Schutzplan. Da steht drin was wir alles tun um Schülerinnen und Schüler zu schützen.
Dem Kinderschutzkonzept liegt stets das aktuell geltende Leitbild zugrunde. Unter Umständen ist dies einem separaten Dokument zu entnehmen.
Risiko- und Potentialanalyse
Im Juni 2022 fand ein Studientag zum Thema „Kinder- und Jugendschutz“ statt. Neben einem theoretischen Input durch Wildwasser e.V. wurde in Gruppen an unterschiedlichen Aspekten eines Kinderschutzkonzeptes gearbeitet und neben einer Bestandsaufnahme auch Entwicklungsbedarfe erarbeitet. Deutlich wurde, dass an der Arno-Fuchs-Schule bereits viele Angebote, Anlaufstellen und Handlungsabläufe etabliert sind. Ebenso wurde deutlich, dass verschiedene Aspekte deutlicher geschärft, angepasst und in den Gremien weiterbearbeitet werden müssen.
Schützende Faktoren, die an der Arno-Fuchs-Schule vorhanden sind:

Entwicklungsbedarf:

Während der Arbeit am Kinder- und Jugendschutzkonzept hat sich die Steuergruppe besonders den Entwicklungsbedarfen gewidmet. Der Bedarf an Leitlinien insbesondere für die Pflege wurde ersichtlich und fand im Verhaltenskodex besondere Beachtung. (siehe Baustein Verhaltenskodex)
Dem Wunsch nach Aufklärung der Schüler:innen wurde und wird durch Angebote sowie Projekte mit bspw. den Berliner Jungs oder Wildwasser e.V. nachgegangen (siehe Baustein Prävention und Präventionsangebote).
Dem Wunsch nach Einbindung der Schüler:innen in das Erstellen des Kinderschutzkonzepts wurde nachgekommen, indem sie im Anschluss an den Studientag mittels eines Frage-bogens zu den Potentialen und Risiken befragt wurden. Diese Möglichkeit der Beteiligung nutzten 47 von 91 Schüler:innen (Fragebogen mit Auswertung siehe Anhang).
Die Umfrage zur Risiko- und Potentialanalyse bei unseren Schüler:innen war unauffällig, was durch die überwiegend positiven Antworten deutlich wurde. Die meisten negativen bzw. neutralen Antworten gab es zu den Rechten (Aussagen: „Ich hatte Unterricht in Sexual-Kunde“, „Ich weiß, was meine Rechte sind“ & „In der Schule lernen wir etwas über unsere Rechte“). Der Bedarf an Aufklärung zu (Kinder-) Rechten ist von der Steuergruppe Kinderschutz an die Fachkonferenz Demokratiebildung weitergeben worden, die im Schuljahr 2024/25 Projekttage zu dem Thema in die Wege geleitet hat. Die Aussage zum Unterricht in Sexual-Kunde deckt sich mit dem genannten Entwicklungsbedarf zur Aufklärung der Schüler:innen vom Kollegium und wird an die Fachkonferenz Sachunterricht herangetragen, sobald es diese wieder an der Schule gibt bzw. bei der Entwicklung eines schulinternen Curriculums unter dem Leitthema L3 „Der Mensch und die Gesundheit“ im Handlungsfeld „Körper, Aufklärung und Entwicklung“ berücksichtigt. Des Weiteren konnten bereits genannte Wünsche der Schüler:innen an unserer Schule verwirklicht werden (siehe Baustein Partizipation). Weitere Umfrageergebnisse sind in der Schule einsehbar.
Partizipation von Kindern und Jugendlichen sowie Angehörigen
Die Mitbestimmung der Schüler:innen am schulischen Leben ist uns an der Arno-Fuchs-Schule sehr wichtig. Dabei sind wir uns der kognitiven und kommunikativen Möglichkeiten unserer Schülerschaft bewusst und versuchen daher möglichst vielfältige und niedrigschwellige Zugänge zur Partizipation zu ermöglichen. Folgende Angebote sind an unserer Schule fest etabliert und dienen der Partizipation:
- Fach- und Beratungsstelle zur Unterstützten Kommunikation
- Verwendung von Piktogrammen, Fotos, Strukturierungshilfen und Leichter Sprache
- Verwendung von einheitlichen Gebärden
- freie Wahl von Vertrauenslehrer:innen
- freie Wahl von Klassensprecher:innen und Schulsprecher:innen
- gemeinsame Erarbeitung von Klassenregeln
- Teilnahme am Programm Schüler:innenhaushalt
- verbindlicher Klassenrat
- Gesamtschüler:innenvertretung
- niedrigschwelliger Zugang zur Schulsozialarbeit
- freie Wahl von klassenübergreifenden Nachmittagsangeboten und Arbeitsgemeinschaften
- Mädchen- und Jungsgruppen geleitet von der Schulsozialarbeit
Wie bereits im vorhergehenden Kapitel erwähnt wurden bei der Potenzial- und Risikoanalyse Entwicklungsbedarfe festgestellt, welche in die verschiedenen Gremien der Schule eingebracht wurden. Außerdem wurden bei der Umfrage Wünsche von den Schüler:innen genannt, welche die Schule bereits im Laufe des Schuljahres 2023/24 umsetzen konnte. So wurden bereits am Anfang des Schuljahres zwei Englisch-Gruppen ins Leben gerufen, eine Mädchengruppe geleitet von der Schulsozialarbeit etabliert sowie im Laufe des Schuljahres homogene Mathematikgruppen in der gesamten Oberstufe eingeführt.
Außerdem ist uns die enge Zusammenarbeit und Einbeziehung der Elternschaft wichtig. Dies erfolgt insbesondere über Elternabende, niedrigschwellige Kommunikationstools wie Schoolfox, regelmäßig stattfindende Elternsprechtage, Gesamtelternvertretung und Angebote der Schulsozialarbeit.
Verhaltenskodex
1.1 Darstellung der Arbeit mit dem Verhaltenskodex
Durch die Steuergruppe Kinderschutz wurde ein Verhaltenskodex mit Glossar entwickelt, der die Grundlage für Reflektion der täglichen Arbeit darstellen soll. Da wir uns unserer schultypischen Besonderheiten bewusst sind, nehmen wir zusätzlich die Pflege- und Toilettensituationen beim Verhaltenskodex gesondert in den Blick. Hierfür wurde ein weiteres Kapitel anhängend an dem Verhaltenskodex erarbeitet. Die Einführung begann im Januar 2025 auf der Gesamtkonferenz mit der Thematisierung und Einordnung von Fallbeispielen in den Kodex. Zusätzlich wurde dieses Vorgehen auch bei der Betreuer:innen- und Therapeut:innenversammlung gewählt, womit gewährleistet ist, dass alle Berufsgruppen in den Verhaltenskodex eingeführt wurden. Die Steuergruppe empfiehlt eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit dem Verhaltenskodex im Kollegium und schlägt hierfür folgendes vor:
- der Verhaltenskodex wird einmal jährlich in der 1. Konferenz zum Schuljahresbeginn (große GK/Betreuerversammlung/Therapeutenversammlung) thematisiert und Fallbeispiele besprochen
- der Verhaltenskodex wird einmal jährlich in der 1. Konferenz zum 2. Schulhalbjahr (Stufenkonferenzen/Erzieherversammlung/Betreuerversammlung/Therapeutenver-sammlung) thematisiert und Fallbeispiele besprochen
Das Vorgehen wird dem Kollegium in der 1. Gesamtkonferenz im Schuljahr 2025/26 präsentiert und zur Abstimmung gestellt. Die Steuergruppe empfiehlt darüber hinaus, die kontinuierliche Auseinandersetzung mit dem Verhaltenskodex durch den Beschluss der Gesamtkonferenz in die Mustergeschäftsordnung mit aufzunehmen.
1.2 Der Verhaltenskodex
1.3 Glossar zum Verhaltenskodex
Entwicklungsförderndes Verhalten:
| Kriterium | Erklärung |
| transparentes und faires Verhalten | Wir handeln frei von Diskriminierung und Vorurteilen. Wir sind ehrlich und gerecht zu unseren Schüler:innen. Dabei entscheiden wir auf Basis vereinbarter Regeln, die auch unsere Schüler:innen kennen. |
| Beachten der Kinderrechte | Wir kennen, beachten und richten unser Handeln an den gesetzlichen Rechten von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf ihren Schutz, ihre Förderung, Mitbestimmung und Entwicklung aus. |
| Wertschätzung, Respekt und Empathie | Alle Schüler:innen werden wertschätzend angesprochen und behandelt. Wir nehmen sie ernst und versuchen, ihre Empfindungen, Emotionen und Gedanken zu erkennen, zu verstehen und nachzuempfinden. Wir entwerten keine Produkte und/ oder Leistungen unserer Schüler:innen und kommentieren diese nicht entmutigend. |
| individuelle Grenzen und Intimsphäre beachten und respektieren | Wir gehen verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um und sind uns über das subjektive Empfinden von individuellen Grenzen bewusst und beachten diese. Das gilt auch in Umkleidesituationen z.B. beim Sport und beim Schwimmen. |
| individuelle Bedürfnisse wahrnehmen und beachten | Wir achten auf Interessen, Freuden, Bedürfnisse, Nöte, Schmerzen und Kummer der Schüler:innen. Wir berücksichtigen ihre Belange, Lebenslage und den subjektiven Sinn ihres Verhaltens. |
Überdenkenswertes Verhalten:
| Kriterium | Erklärung |
| zum Selbst- und Fremdschutz festhalten | Manchmal bringen unsere Schüler:innen sich selbst oder andere in Gefahr. Nur dann kann die Notwenigkeit bestehen, diese festzuhalten. |
| unhöfliches Verhalten | Unhöfliches Verhalten zeigt sich dadurch, dass wir etwas sagen, tun oder unterlassen, was unsere Schüler:innen verletzen kann. Das können Verhaltensweisen sein, die wir aufgrund von Stress, Fokussierung auf Anderes oder aus Versehen tun. |
| Schüler:innen aus der Gruppe herausnehmen | Wir nehmen unsere Schüler:innen ausschließlich vorrübergehend aus der Gruppe. Das geschieht, um allen beteiligten Schüler:innen konzentriertes Arbeiten zu ermöglichen, sie zu beruhigen oder zu schützen. |
| Ausüben von Machtstrukturen | Demokratische Werte leiten unsere Arbeit. Wir sind uns dabei der gegebenen Machtstrukturen stets bewusst und gehen behutsam damit um. |
| Verhaltensweisen von Schüler:innen ignorieren | Das bewusste oder unbewusste nicht zur Kenntnis nehmen eines Sachverhalts, eines Vorganges, einer Verhaltensweise und/ oder einer Person kann verschiedene Gründe haben. Das Ignorieren mit dem Zweck der Bestrafung ist dabei nicht zulässig. |
Entwicklungshemmendes Verhalten:
| Kriterium | Erklärung |
| Anwenden von seelischer, körperlicher und/ oder sexualisierter Gewalt | Die Gewährleistung von seelischer und körperlicher Unversehrtheit hat Priorität. Es ist nicht zulässig, dass wir unsere Schüler:innen diskriminierend, respektlos, demütigend oder übergriffig behandeln. |
| Isolation | Unter Isolation verstehen wir das dauerhafte Separieren einer Person, was bei uns nicht vorgesehen ist. Vielmehr schaffen wir einen Rahmen, in dem unsere Schüler:innen über soziale Kontakte verfügen können und die Zugehörigkeit aller zur Gemeinschaft gestärkt wird. |
| Verletzen der Fürsorgepflicht | Der Verpflichtung, für das seelische und körperliche Wohlergehen unserer Schüler:innen Sorge zu tragen, sind wir uns bewusst und halten diese stets ein. |
| einzelne Schüler:innen bevorzugen oder benachteiligen | Der gerechte Umgang aller muss immer gewährleistet sein. Es ist nicht zulässig, Schüler:innen aufgrund von Sympathien bzw. Antipathien zu bevorzugen oder zu benachteiligen. |
| Ausnutzen von Machtstrukturen | Die Selbstbestimmung unserer Schüler:innen hat Priorität. Wir nehmen sie ernst und beeinflussen sie nicht manipulativ. Außerdem ist es nicht zulässig, dass wir auf ihr Verhalten herabsetzend, überwältigend oder ausgrenzend reagieren. |
| Verwenden von Kosenamen | Wir verwenden keine sexualisierten, verniedlichten oder herabsetzenden Namen wie „Süße:r“, „Mäuschen“ oder „Schnucki“. |
| Verletzungen unter Kindern und Jugendlichen ignorieren | Alle Kinder und Jugendliche werden zur Selbstachtung und Anerkennung der Anderen angeleitet. Es ist nicht zulässig, dass wir verbale, tätliche oder mediale Verletzungen zwischen den Schüler:innen ignorieren. |
Leitlinien zu Pflege- und Toilettensituationen der Arno-Fuchs-Schule
- Wir versuchen konstant die Selbstbestimmung unserer Schüler:innen miteinzubeziehen.
- Wir wahren die Intim- und Privatsphäre der zu pflegenden Person beispielsweise durch einem „Bitte nicht stören“ Schild am Pflegeort.
- Wir respektieren und berücksichtigen die individuellen Schamgrenzen unserer Schüler:innen durch zum Beispiel dem Verdecken des Schambereichs bei unerwarteten Situationen.
- Wir nehmen körperliche Auffälligkeiten allzeit wahr und handeln behutsam.
- Wir beobachten die Gefühlslage unserer Schüler:innen bezüglich der Pflege und passen diese bei Unwohlsein möglichst an.
- Die Pflege- und Toilettensituation ist ein Lernanlass, der das eigeninitiative Handeln der zu pflegenden Person entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten anstrebt.
- Wir nehmen uns entsprechend der individuellen Bedürfnisse unserer Schüler:innen ausreichend Zeit zur Pflege, um währenddessen eine pädagogische Beziehung aufbauen zu können.
- Wir schaffen eine ruhige und stressfreie Atmosphäre.
- Wir nutzen die Pflege- und Toilettensituation zur Kommunikation, indem wir unabhängig der Beeinträchtigung stets sprachbegleitet handeln.
- Wir schaffen räumliche Bedingungen, die eine störungsfreie Pflege ermöglichen.
- Wir streben in Abhängigkeit unserer personellen Möglichkeiten eine geschlechtsgleiche Pflege an.
Personalverantwortung und Umgang mit Beschwerden
1.4 Grundsätze
Institutioneller Kinderschutz und der Schutz aller am Schulleben Beteiligten vor Gewalt, sexuellem Missbrauch und Mobbing ist wesentlicher Bestandteil im Selbstverständnis der Schulleitung. In der Vergangenheit wurden viele verschiedene Maßnahmen und Gremien initiiert, um diesem Schutzauftrag auf möglichst vielen Ebenen gerecht zu werden.
- Studientag und Fortbildung zum Thema im Sommer 2022
- seit 2016 Schulsozialarbeit an der Arno-Fuchs-Schule
- etabliertes Krisenteam
- Einberufung und Teilnahme der Schulleitung an einer Steuergruppe zur Schutzkonzeptentwicklung
- Einbezug der Schulleitung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
- jährliche Finanzierung von Präventionsprojekten (Berliner Jungs e.V./Wildwasser e.V.)
- DOKI – Dialogorientierte Krisenintervention im Schuljahr 2023/ 2024 als regelmäßiges Angebot
- Kooperation mit Teilhabewelten Oberlinhaus zur Beratung bei herausfordernden Verhaltensweisen bei Autismus-Spektrums-Störungen
- Fortbildungsangebote regelmäßig in kleiner Dienstbesprechung
- regelmäßiger Verweis auf etablierte Handlungsabläufe im Kinderschutz
Darüber hinaus wurden auf Basis der Potential– und Risikoanalyse und der Arbeit am Kinderschutzkonzept weitere insbesondere Vorgehensweisen beschlossen und schrittweise eingeführt:

1.5 Übersicht zum Ablauf einer Beschwerde/Bearbeitung eines Konflikts in der AFS
Die Beratungsstelle für Unterstützte Kommunikation wird beauftragt, diese Maßnahmen auch für nicht oder nur eingeschränkt verbal-sprechende Schüler:innen vorzuschlagen, um ihnen Beschwerden zu ermöglichen, z.B. in Form eines vereinheitlichten UK-Tools.
Prävention und Präventionsangebot
Ein dem Leitbild entsprechender wertschätzender und achtsamer Umgang aller am Schulleben Beteiligten ist für uns der wirksamste Schutz vor Gewalt. Dazu gehört ein im Schullalltag gelebter Verhaltenskodex, aber auch altersangemessene Informationen der Schüler:innen über jedwede Formen von Gewalt sowie ihre Rechte und Möglichkeiten, Hilfe und Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Besondere Bedeutung hat hierbei die Elternarbeit. Über Einbeziehung der Elternschaft, regelmäßige Information, Beratung und wertschätzenden Kontakt sollen Eltern in einer stärkenden Erziehungshaltung unterstützt werden.
Zum Schutz vor Gewalt, sexueller Gewalt und Mobbing besteht außerdem Zugang zu verschiedenen Präventionsprojekten und Kontakte zu Trägern im Bedarfsfall.
| Präventionsangebote intern | extern |
| Schutz vor sexueller Gewalt | |
| Thematisierung im UnterrichtSexualpädagogische Inhalte im SachunterrichtKlassenratWahl der Vertrauenslehrer:innenZugang zur SchulsozialarbeitNiedrigschwellige Jungs- und MädchengruppenVerhaltenskodexFortbildungsangebote für Kollegium und regelmäßige Veranstaltungshinweise für Eltern | JIBS/Wildwasser: Einmal jährlich findet ein Präventionsprojekt gemeinsam mit den Berliner Jungs e.V. und Wildwasser e.V. statt. Bislang für die Schüler:innen der Ober – und Abschlussstufen. In den kommenden Durchläufen sollen aber auch lebensjüngere Schüler:innen mit einbezogen werden. |
| Schutz vor häuslicher Gewalt | |
| Thematisierung Kinderrechte und zukünftig ProjekttagKlassenratEinzelgespräche mit Vertrauenslehrer:in, Schulsozialarbeit etc. | Echt fair Die Klassen sind informiert über die jährlich stattfindende interaktive Ausstellung „Echt fair“ zum Schutz vor häuslicher Gewalt. |
| Gewalt- und Krisenprävention | |
| Vermittlung und Thematisierung von Klassen – und Schulregeln auch mit Einsatz unterstützter KommunikationAngebot für das Kollegium: regelmäßig Dialogorientierte Krisenintervention (DOKI) zum Verständnis von Gewalt und dem Aufbau von Handlungssicherheit im KrisenfallFachstelle Unterstützte KommunikationAngebot Schulsozialarbeit Mädchen- und JungsgruppenRegelmäßige KrisenteamarbeitIn Entwicklung: soziale Lerngruppen „Locker bleiben“ | Präventionsangebot der Berliner Polizei Im Bedarfsfall nehmen wir die Präventionsangebote der Berliner Polizei in Anspruch, bislang i.d.R. mit Blickrichtung Gewaltprävention, Mobbing/Cybermobbing und pflegen engen Austausch mit den bezirklichen Präventionsbeamten.Kooperation mit Teilhabewelten Oberlinhaus für konkrete Einzelfallberatung bei herausfordernden Verhaltensweisen von Schüler:innen im Autismusspektrum |
| Cypermobbing/Cypergrooming | |
| Regeln zum Einsatz der Mobiltelefone im schulischen RahmenThematisierung von Chancen und Risiken in Lerngruppen, den Angeboten der Schulsozialarbeit und Elternarbeit | Besuch der Ausstellung „Klick safe“ des Trägers „Innocence and Danger“ und Angebote der Berliner Polizei. Auch bestehen Kontakte zum regionalen Medienkompetenzzentrum. |
| Mobbing | |
| Regelmäßiger KlassenratAbläufe von Konflikten transparent und für alle zugänglichSchulsozialarbeit und Vertrauenslehrkräfte können bei Konflikten Mediation anbietenAngebote der Präventionsbeamten der PolizeiVorgehen nach Notfallordner und Anti-Mobbing FibelBei konkreten Mobbingvorwürfen Einschaltung der SL, ggf. Beratung durch freie Träger (s.extern) | Angebote der Berliner Polizei.Kontakte zu Contigo – Schule ohne Mobbing e.V. |
Fortbildungen
Unter Fortbildungen verstehen wir hier jegliche Formen der Qualifizierung, die in einem Zusammenhang mit dem Kinder- und Jugendschutz stehen. Dazu gehört auch die Reflexion des beruflichen Handelns, z.B. in Form von kollegialer Fallberatung, Supervision u.Ä.
Informationen zu fortlaufenden Fortbildungsangeboten im engeren Sinne und Informationen zum Thema Kinderschutz sind über das folgende digitale Board stets abrufbar:
Darüber hinaus werden aktuelle Fortbildungsangebote bei Bekanntwerden in der kleinen Dienstbesprechung/ Newsletter veröffentlicht.
Im Sinne der Wahrung einer aktuellen Perspektive auf Kinder- und Jugendschutz ist empfehlenswert alle zwei Jahre mindestens 120 Fortbildungsminuten zu dem Thema absolviert zu haben.
Lehrkräfte dokumentieren Fortbildungen unter Anrechnung der Fortbildungsminuten in dem davor vorgesehenen schulischen Dokument. Die anderen Berufsgruppen erhalten Angebote innerhalb der berufsgruppenspezifischen Versammlungen.
Der/ die Fortbildungsbeauftragte wacht über die Durchführung dieser Empfehlung.
Interventions- und Notfallplan
1.6 Im Kinderschutz
Bei Verdachtsfällen im Kinderschutz handeln wir gemäß dem Handlungsleitfaden Kinderschutz (im Anhang), der die Zusammenarbeit zwischen Schule und bezirklichen Jugendämtern regelt in der gültigen Fassung vom Januar 2025.
Das Krisenteam stellt sicher, dass allen Kolleg:innen der Handlungsleitfaden zugänglich und bekannt ist und bei Fragen in der Anwendung Ansprechpartner:innen benannt sind.
Für die innerschulische Beratung zur Einschätzung einer Gefährdungssituation im 4-Augen Prinzip stehen dem Kollegium die Mitglieder des Krisenteams und die Schulsozialarbeit zur Verfügung.
Zur externen Beratung kann als insofern erfahrene Fachkraft u.a. eine Ansprechperson des SIBUZ hinzugezogen werden. Alternativ sind je nach Lage des Falls Fachberatungsstellen (siehe Liste bei Baustein Prävention) ansprechbar.
1.7 Notfälle und Krisen
Für alle weiteren Fälle von krisenhaften Ereignissen und Gefährdungssituationen handeln wir gemäß den Regularien des Notfallordners für Berliner Schulen (in der Schule einsehbar) in der gültigen Fassung von 2024. Zuständig für die pädagogische, technische und organisatorische Vorbereitung auf Krisenereignisse ist das Krisenteam. Es koordiniert die auf die konkreten Bedingungen vor Ort angepassten Maßnahmen im Krisenfall und bereitet entsprechende Übungen mit dem Kollegium vor.
1.8 Handlungsplan bei grenzverletzendem Verhalten durch Personal
In Entwicklung vom Krisenteam
1.9 Interventionsplan bei übergriffigem Verhalten unter Schüler:innen
Das innerschulische Krisenteam wird um Entwicklung eines einheitlichen Interventionsplanes gebeten, das insbesondere folgende Szenarien umfasst:
- Ein betroffener Schüler/eine betroffene Schülerin wendet sich an Fachkraft der Schule
- Die übergriffige Situation wird unmittelbar beobachtet
- Übergriffe werden durch die Schilderungen eines oder mehrerer Schüler:innen den Pädagog:innen bekannt
- Übergriffe werden durch externe oder an die Schule gebundene Dienste wie Beförderungsunternehmen, Therapeutenteam, Honorarkräfte beobachtet
- Einheitliche Kriterien der Nachsorge
(siehe bspw. https://www.zartbitter-muenster.de/images/downloads/leitfaden/Leitfaden_Fachkraefte_FoerderSchulen.pdf)
Ausblick
Folgende Aufgaben ergeben sich für die weitere Arbeit auf Grundlage des Konzepts:
| Auftrag | Zuständigkeit | Frist |
| Verankerung des Kinderschutzes im Leitbild | Steuergruppe Berlin Challenge | Oktober 2025 |
| Etablierung des Themas Körper/ Sexualkunde im Schulinternen Curriculum, dafür evtl. Wiederaufnahme der Fachkonferenz Sachunterricht | Steuergruppe SchiC Schulleitung | |
| Aufnahme des Tagesordnungspunkts „Verhaltenskodex“ in die Geschäftsordnung der Konferenzen | Schulleitung in Abstimmung mit Gesamtkonferenz | |
| Maßnahmen für Beschwerdemanagement für nicht oder nur eingeschränkt verbal-sprechende Schüler:innen | Beratungsstelle Unterstützte Kommunikation | |
| Aufnahme der Fortbildungsnotwendigkeit zum genannten Thema ins Fortbildungskonzept | Fortbildungsbeauftragte:r | |
| Aktualisierung der Fortbildungspinwand | Fortbildungsbeauftragte:r | Fortlaufend |
| Handlungsplan bei grenzverletzendem Verhalten vom Personal | Krisenteam | |
| Entwicklung eines Interventionsplans bei übergriffigem Verhalten von Schüler:innen | Krisenteam |
Darüber hinaus empfiehlt die Steuergruppe, das Kinder- und Jugendschutzkonzept gegen Gewalt, sexualisierte Gewalt und Mobbing alle drei Jahre zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. Damit würde eine Überprüfung im Schuljahr 2028/ 29 erfolgen.
Anhang
1.10 Anhang A: Verfahrensablauf bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung (KWG)
1.11 Anhang B: Ansprechpersonen und Fachberatungsstellen für externe Beratung im Kinderschutz
Stand Mai 2024
| Stelle | Kontakt | Schwerpunkt |
| Krisendienst im KinderschutzCharlottenburg-Wilmersdorf | 030 9029 15555 | Bei akuten Krisen im Kinderschutz |
| Insoweit erfahrene Fachkraft:SIBUZ – Charlottenburg-W. | Frau Sattler030 9020 25141Mara.sattler@senbjf.berlin.de | Externe FachberatungAllgemeine Abklärung |
| Kinderschutz-Zentrum Berlin e.V. | fachberatung@kszb.de0306839110 | Allgemeine Abklärung |
| Kind im Zentrum EJF gAG | Kiz@ejf.de030 282 8077 | Fachberatung bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt |
| Wildwasser e.V. | www.wildwasser-berlin.de030 6939192 | Fallbezogene Beratung bei Verdacht auf sexuelle Gewalt gg. Mädchen |
| Strohhalm e.V. | info@strohalm-ev.de030 6141829 | Fachberatung bei sexuellen Übergriffen unter Kindern |
| Berliner Jungs e.V. | 03023633983https://jungs.berlin/ | Fachberatung bei sexualisierter Gewalt an Jungen |
| Neuhland e.V. | 030 8730111beratungsstelle@neuhland.net | Fachberatung bei psychischen Krisen/suizidalen Verhaltensweisen bei Jugendlichen |
1.12 Anhang C: Auswertung der Risiko- und Potenzialanalyse
Abgegebene Fragebögen: 47
Davon vollständige Fragebögen: 43 davon unvollständige Fragebögen: 4
1.13 Anhang D: Selbstverpflichtungserklärung
| Selbstverpflichtungserklärung |
| Name |
| Unsere Schule soll ein geschützter Ort sein, an dem alle am Schulleben Beteiligten sich sicher fühlen, und angstfrei lernen und arbeiten können. Schülerinnen und Schüler sollen an unserer Schule einen sicheren Lebensraum vorfinden, in dem sie ihre Persönlichkeit, ihre Fähigkeiten und Begabungen entwickeln können. Alle Lehrkräfte und alle am Schulleben Beteiligten sind für den Schutz und die Fürsorge unserer Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Informationen dazu entnehme ich dem aktuellen „Kinder- und Jugendschutzkonzeot gegen Gewalt, sexualisierte Gewalt und Mobbing der Arno-Fuchs-Schule“.Durch die Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung bekräftige ich die verbindliche Einhaltung des Verhaltenskodex und einen grenzachtsamen Umgang mit den mir anvertrauten Schülerinnen und Schülern gegen jegliche Form von (sexualisierter) Gewalt. Ich verpflichte mich, alles in meiner Macht Stehende zu tun, dass niemand den mir anvertrauten Schülerinnen und Schülern seelische, körperliche oder sexualisierte Gewalt antut. Ich unterstütze alle Schülerinnen und Schüler dieser Schule bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit, achte auf ihre Rechte und ihre Mitwirkung, wertschätze sie und behandle die anvertrauten Informationen sensibel und verantwortungsvoll. Ich bin mir meiner besonderen Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber den Schülerinnen und Schülern bewusst, gehe verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um und werde Abhängigkeiten nicht ausnutzen. Ich werde von mir wahrgenommenes diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten in Wort, Schrift oder Tat – auch unter Schülerinnen und Schülern – soweit möglich unterbinden und an die vorgesehenen Stellen in der Schule weiterleiten. Bei grenzverletzendem Verhalten jeglicher Art werde ich soweit möglich Maßnahmen einleiten. |
| Datum | Unterschrift |
Literatur
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (2023). Kinder- und Jugendschutzkonzepte an Berliner Schulen. Handreichung zur Erarbeitung.
Stadt Hemmingen (o.D.). Konzept zum Schutz vor Gewalt, https://www.stadthemmingen.de/downloads/datei/ODZkNGUxY2YyNmNjYjAxNTJzQkVlVTJoSVZDWSs4MFljUDRKQ21FMTZzT040Q1BWRkY3TlMwcUVETFZWdVhTbVdIRFUrdEhRdmh2QkRVMDNSZTlhVjFTVUFMcGsyZXAxNE4zNjFHNVRPS2poSlNkWkZiOW95OVdDNkpmMkU3TFFtUzZhcitoTlNXeW5PVlUrcGFIVERnSWFpdUlSTHN1U1RLd1JvSXdQTXA4aHRFUVVORmwyNVIvTHNGOHVKS21CWmRjR20vcEhtNTBNbnRVbHJlUURXVWthcXhKY0x2Nnh1UUtnbUE9PQ [abgerufen am 07.09.2025]Kinder- und Jugendschutzkonzept gegen Gewalt, sexualisierte Gewalt und Mobbing der Arno-Fuchs-Schule
entstanden innerhalb der Steuergruppe Kinder- und Jugendschutzkonzept mit den Mitgliedern
Kerstin Albrecht
Andrea Wichmann
Joshua Thümmich
Christian Schmidt-Brücken
Claudia Maslak
Anneke Schrader
Hélène Escalier
Sandra Adam-Funk
Stand: 1.10.2025
Inhalt
Zeitlicher Ablauf der Erarbeitung
Partizipation von Kindern und Jugendlichen sowie Angehörigen
1.1 Darstellung der Arbeit mit dem Verhaltenskodex
1.3 Glossar zum Verhaltenskodex
Leitlinien zu Pflege- und Toilettensituationen der Arno-Fuchs-Schule
Personalverantwortung und Umgang mit Beschwerden
1.5 Übersicht zum Ablauf einer Beschwerde/Bearbeitung eines Konflikts in der AFS
Prävention und Präventionsangebot
Interventions- und Notfallplan
1.8 Handlungsplan bei grenzverletzendem Verhalten durch Personal
1.9 Interventionsplan bei übergriffigem Verhalten unter Schüler:innen
1.10 Anhang A: Verfahrensablauf bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung (KWG)
1.11 Anhang B: Ansprechpersonen und Fachberatungsstellen für externe Beratung im Kinderschutz
1.12 Anhang C: Auswertung der Risiko- und Potenzialanalyse
1.13 Anhang D: Selbstverpflichtungserklärung
Vorwort
Liebe Schüler:innen, liebe Eltern, liebe Kolleg:innen,
in der Arno-Fuchs-Schule ist der Schutz und das Wohlbefinden jedes einzelnen Kindes von größter Bedeutung. Gleichzeitig ist dieses Thema aufgrund der vielfältigen Beeinträchtigungen unserer Schüler:innen besonders sensibel.
Wir glauben fest daran, dass jedes Kind das Recht hat, in einem sicheren und unterstützenden Umfeld zu lernen, zu wachsen und sich zu entfalten. Deshalb haben wir dieses Kinderschutzkonzept entwickelt, um Richtlinien und Maßnahmen zu schaffen, die das Wohl unserer Schüler:innen gewährleisten.
Unser Ziel ist es, eine Atmosphäre zu schaffen, in der sich alle Schüler:innen respektiert und wertgeschätzt fühlen. Wir möchten sicherstellen, dass sie die notwendige Unterstützung erhalten, um ihre individuellen Fähigkeiten zu entdecken, zu entwickeln und ihre Grenzen zu akzeptieren. Gleichzeitig sind wir uns unserer Verantwortung bewusst, Schutzräume zu schaffen, in denen Kinder vor jeglicher Form von Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung geschützt sind. Das Recht auf Schutz, Fürsorge und gewaltfreie Erziehung bekommt bei einer durch die Beeinträchtigungen besonders sensiblen Klientel eine besondere Gewichtung. Gemeinsam mit den Schüler:innen, Eltern, Jugendämtern und Trägern ist es unsere Verantwortung, dieses Recht im Fokus zu haben.
In diesem Konzept finden Sie Informationen zu unserem Leitbild, den Präventionsmaßnahmen sowie zu Anlaufstellen für Unterstützung. Es war und ist uns wichtig, dass alle Beteiligten (Schüler:innen, Eltern, pädagogisches Personal sowie Mitarbeitende) aktiv in den Kinderschutzprozess eingebunden sind. Nur gemeinsam können wir ein sicheres und förderliches Lernumfeld schaffen.
Dieses Konzept ist kein statisches Dokument, sondern ein lebendiger Bestandteil unseres Schulalltags, Es wird regelmäßig überprüft, weiterentwickelt und in das pädagogische Handeln integriert.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung.
An dieser Stelle gilt mein besonderer Dank der Steuergruppe Kinderschutz, die unter Leitung von Anneke Schrader und unter Beteiligung von Vertreter:innen aller Berufsgruppen dieses Konzept erarbeitet hat.
U. Buntebart
Schulleiterin
Zeitlicher Ablauf der Erarbeitung

Leitbild
An unserer Schule gibt es übergeordnete Leitsätze für das Schulleben. Diese sind zusätzlich in Leichter Sprache vorhanden und auf der Homepage ersichtlich. Im Dezember 2023 fand im Rahmen der AG-Arbeit eine Evaluation der Leitsätze statt. Hierbei wurde das gesamte Kollegium in Form eines Fragebogens zur Bekanntheit und Wichtigkeit der Leitsätze befragt. Insgesamt machten 44 Kolleg:innen bei der Umfrage mit, die anschließend vom Evaluationsteam der Arno-Fuchs-Schule ausgewertet wurde. Die Umfrage zeigte, dass das Kollegium Leitsätze für das schulische Leben als wichtig erachtet, aber gleichzeitig auch ein Bedarf an Überarbeitung der vorhandenen Leitsätze sieht (weitere Umfrageergebnisse in der Schule einsehbar). Daher thematisiert die Steuergruppe Berlin Challenge nun die Weiterarbeit an dem Leitbild. Die AG Kinderschutz empfiehlt die Hinzunahme eines Leitsatzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglicher Gewalt.
Hierfür wurde folgende Formulierung erarbeitet:
Als Schule sind wir uns der Verantwortung für die Umsetzung der Kinderrechte und für den Schutz aller Schüler:innen vor jeglicher Form von Gewalt bewusst, unabhängig von sozialer sowie kultureller Herkunft, Behinderung oder sexuelle Orientierung. Die ergibt sich aus unserem Erziehungs- und Bildungsauftrag. Wir haben dazu ein Kinder- und Jugendschutzkonzept erarbeitet.
Formulierungsvorschlag in Leichter Sprache:
An der Arno-Fuchs-Schule sollen sich alle Schülerinnen und Schüler sicher fühlen. Alle Formen von Gewalt sind verboten. Dazu gibt es einen Schutzplan. Da steht drin was wir alles tun um Schülerinnen und Schüler zu schützen.
Dem Kinderschutzkonzept liegt stets das aktuell geltende Leitbild zugrunde. Unter Umständen ist dies einem separaten Dokument zu entnehmen.
Risiko- und Potentialanalyse
Im Juni 2022 fand ein Studientag zum Thema „Kinder- und Jugendschutz“ statt. Neben einem theoretischen Input durch Wildwasser e.V. wurde in Gruppen an unterschiedlichen Aspekten eines Kinderschutzkonzeptes gearbeitet und neben einer Bestandsaufnahme auch Entwicklungsbedarfe erarbeitet. Deutlich wurde, dass an der Arno-Fuchs-Schule bereits viele Angebote, Anlaufstellen und Handlungsabläufe etabliert sind. Ebenso wurde deutlich, dass verschiedene Aspekte deutlicher geschärft, angepasst und in den Gremien weiterbearbeitet werden müssen.
Schützende Faktoren, die an der Arno-Fuchs-Schule vorhanden sind:

Entwicklungsbedarf:

Während der Arbeit am Kinder- und Jugendschutzkonzept hat sich die Steuergruppe besonders den Entwicklungsbedarfen gewidmet. Der Bedarf an Leitlinien insbesondere für die Pflege wurde ersichtlich und fand im Verhaltenskodex besondere Beachtung. (siehe Baustein Verhaltenskodex)
Dem Wunsch nach Aufklärung der Schüler:innen wurde und wird durch Angebote sowie Projekte mit bspw. den Berliner Jungs oder Wildwasser e.V. nachgegangen (siehe Baustein Prävention und Präventionsangebote).
Dem Wunsch nach Einbindung der Schüler:innen in das Erstellen des Kinderschutzkonzepts wurde nachgekommen, indem sie im Anschluss an den Studientag mittels eines Frage-bogens zu den Potentialen und Risiken befragt wurden. Diese Möglichkeit der Beteiligung nutzten 47 von 91 Schüler:innen (Fragebogen mit Auswertung siehe Anhang).
Die Umfrage zur Risiko- und Potentialanalyse bei unseren Schüler:innen war unauffällig, was durch die überwiegend positiven Antworten deutlich wurde. Die meisten negativen bzw. neutralen Antworten gab es zu den Rechten (Aussagen: „Ich hatte Unterricht in Sexual-Kunde“, „Ich weiß, was meine Rechte sind“ & „In der Schule lernen wir etwas über unsere Rechte“). Der Bedarf an Aufklärung zu (Kinder-) Rechten ist von der Steuergruppe Kinderschutz an die Fachkonferenz Demokratiebildung weitergeben worden, die im Schuljahr 2024/25 Projekttage zu dem Thema in die Wege geleitet hat. Die Aussage zum Unterricht in Sexual-Kunde deckt sich mit dem genannten Entwicklungsbedarf zur Aufklärung der Schüler:innen vom Kollegium und wird an die Fachkonferenz Sachunterricht herangetragen, sobald es diese wieder an der Schule gibt bzw. bei der Entwicklung eines schulinternen Curriculums unter dem Leitthema L3 „Der Mensch und die Gesundheit“ im Handlungsfeld „Körper, Aufklärung und Entwicklung“ berücksichtigt. Des Weiteren konnten bereits genannte Wünsche der Schüler:innen an unserer Schule verwirklicht werden (siehe Baustein Partizipation). Weitere Umfrageergebnisse sind in der Schule einsehbar.
Partizipation von Kindern und Jugendlichen sowie Angehörigen
Die Mitbestimmung der Schüler:innen am schulischen Leben ist uns an der Arno-Fuchs-Schule sehr wichtig. Dabei sind wir uns der kognitiven und kommunikativen Möglichkeiten unserer Schülerschaft bewusst und versuchen daher möglichst vielfältige und niedrigschwellige Zugänge zur Partizipation zu ermöglichen. Folgende Angebote sind an unserer Schule fest etabliert und dienen der Partizipation:
- Fach- und Beratungsstelle zur Unterstützten Kommunikation
- Verwendung von Piktogrammen, Fotos, Strukturierungshilfen und Leichter Sprache
- Verwendung von einheitlichen Gebärden
- freie Wahl von Vertrauenslehrer:innen
- freie Wahl von Klassensprecher:innen und Schulsprecher:innen
- gemeinsame Erarbeitung von Klassenregeln
- Teilnahme am Programm Schüler:innenhaushalt
- verbindlicher Klassenrat
- Gesamtschüler:innenvertretung
- niedrigschwelliger Zugang zur Schulsozialarbeit
- freie Wahl von klassenübergreifenden Nachmittagsangeboten und Arbeitsgemeinschaften
- Mädchen- und Jungsgruppen geleitet von der Schulsozialarbeit
Wie bereits im vorhergehenden Kapitel erwähnt wurden bei der Potenzial- und Risikoanalyse Entwicklungsbedarfe festgestellt, welche in die verschiedenen Gremien der Schule eingebracht wurden. Außerdem wurden bei der Umfrage Wünsche von den Schüler:innen genannt, welche die Schule bereits im Laufe des Schuljahres 2023/24 umsetzen konnte. So wurden bereits am Anfang des Schuljahres zwei Englisch-Gruppen ins Leben gerufen, eine Mädchengruppe geleitet von der Schulsozialarbeit etabliert sowie im Laufe des Schuljahres homogene Mathematikgruppen in der gesamten Oberstufe eingeführt.
Außerdem ist uns die enge Zusammenarbeit und Einbeziehung der Elternschaft wichtig. Dies erfolgt insbesondere über Elternabende, niedrigschwellige Kommunikationstools wie Schoolfox, regelmäßig stattfindende Elternsprechtage, Gesamtelternvertretung und Angebote der Schulsozialarbeit.
Verhaltenskodex
1.1 Darstellung der Arbeit mit dem Verhaltenskodex
Durch die Steuergruppe Kinderschutz wurde ein Verhaltenskodex mit Glossar entwickelt, der die Grundlage für Reflektion der täglichen Arbeit darstellen soll. Da wir uns unserer schultypischen Besonderheiten bewusst sind, nehmen wir zusätzlich die Pflege- und Toilettensituationen beim Verhaltenskodex gesondert in den Blick. Hierfür wurde ein weiteres Kapitel anhängend an dem Verhaltenskodex erarbeitet. Die Einführung begann im Januar 2025 auf der Gesamtkonferenz mit der Thematisierung und Einordnung von Fallbeispielen in den Kodex. Zusätzlich wurde dieses Vorgehen auch bei der Betreuer:innen- und Therapeut:innenversammlung gewählt, womit gewährleistet ist, dass alle Berufsgruppen in den Verhaltenskodex eingeführt wurden. Die Steuergruppe empfiehlt eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit dem Verhaltenskodex im Kollegium und schlägt hierfür folgendes vor:
- der Verhaltenskodex wird einmal jährlich in der 1. Konferenz zum Schuljahresbeginn (große GK/Betreuerversammlung/Therapeutenversammlung) thematisiert und Fallbeispiele besprochen
- der Verhaltenskodex wird einmal jährlich in der 1. Konferenz zum 2. Schulhalbjahr (Stufenkonferenzen/Erzieherversammlung/Betreuerversammlung/Therapeutenver-sammlung) thematisiert und Fallbeispiele besprochen
Das Vorgehen wird dem Kollegium in der 1. Gesamtkonferenz im Schuljahr 2025/26 präsentiert und zur Abstimmung gestellt. Die Steuergruppe empfiehlt darüber hinaus, die kontinuierliche Auseinandersetzung mit dem Verhaltenskodex durch den Beschluss der Gesamtkonferenz in die Mustergeschäftsordnung mit aufzunehmen.
1.2 Der Verhaltenskodex
1.3 Glossar zum Verhaltenskodex
Entwicklungsförderndes Verhalten:
| Kriterium | Erklärung |
| transparentes und faires Verhalten | Wir handeln frei von Diskriminierung und Vorurteilen. Wir sind ehrlich und gerecht zu unseren Schüler:innen. Dabei entscheiden wir auf Basis vereinbarter Regeln, die auch unsere Schüler:innen kennen. |
| Beachten der Kinderrechte | Wir kennen, beachten und richten unser Handeln an den gesetzlichen Rechten von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf ihren Schutz, ihre Förderung, Mitbestimmung und Entwicklung aus. |
| Wertschätzung, Respekt und Empathie | Alle Schüler:innen werden wertschätzend angesprochen und behandelt. Wir nehmen sie ernst und versuchen, ihre Empfindungen, Emotionen und Gedanken zu erkennen, zu verstehen und nachzuempfinden. Wir entwerten keine Produkte und/ oder Leistungen unserer Schüler:innen und kommentieren diese nicht entmutigend. |
| individuelle Grenzen und Intimsphäre beachten und respektieren | Wir gehen verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um und sind uns über das subjektive Empfinden von individuellen Grenzen bewusst und beachten diese. Das gilt auch in Umkleidesituationen z.B. beim Sport und beim Schwimmen. |
| individuelle Bedürfnisse wahrnehmen und beachten | Wir achten auf Interessen, Freuden, Bedürfnisse, Nöte, Schmerzen und Kummer der Schüler:innen. Wir berücksichtigen ihre Belange, Lebenslage und den subjektiven Sinn ihres Verhaltens. |
Überdenkenswertes Verhalten:
| Kriterium | Erklärung |
| zum Selbst- und Fremdschutz festhalten | Manchmal bringen unsere Schüler:innen sich selbst oder andere in Gefahr. Nur dann kann die Notwenigkeit bestehen, diese festzuhalten. |
| unhöfliches Verhalten | Unhöfliches Verhalten zeigt sich dadurch, dass wir etwas sagen, tun oder unterlassen, was unsere Schüler:innen verletzen kann. Das können Verhaltensweisen sein, die wir aufgrund von Stress, Fokussierung auf Anderes oder aus Versehen tun. |
| Schüler:innen aus der Gruppe herausnehmen | Wir nehmen unsere Schüler:innen ausschließlich vorrübergehend aus der Gruppe. Das geschieht, um allen beteiligten Schüler:innen konzentriertes Arbeiten zu ermöglichen, sie zu beruhigen oder zu schützen. |
| Ausüben von Machtstrukturen | Demokratische Werte leiten unsere Arbeit. Wir sind uns dabei der gegebenen Machtstrukturen stets bewusst und gehen behutsam damit um. |
| Verhaltensweisen von Schüler:innen ignorieren | Das bewusste oder unbewusste nicht zur Kenntnis nehmen eines Sachverhalts, eines Vorganges, einer Verhaltensweise und/ oder einer Person kann verschiedene Gründe haben. Das Ignorieren mit dem Zweck der Bestrafung ist dabei nicht zulässig. |
Entwicklungshemmendes Verhalten:
| Kriterium | Erklärung |
| Anwenden von seelischer, körperlicher und/ oder sexualisierter Gewalt | Die Gewährleistung von seelischer und körperlicher Unversehrtheit hat Priorität. Es ist nicht zulässig, dass wir unsere Schüler:innen diskriminierend, respektlos, demütigend oder übergriffig behandeln. |
| Isolation | Unter Isolation verstehen wir das dauerhafte Separieren einer Person, was bei uns nicht vorgesehen ist. Vielmehr schaffen wir einen Rahmen, in dem unsere Schüler:innen über soziale Kontakte verfügen können und die Zugehörigkeit aller zur Gemeinschaft gestärkt wird. |
| Verletzen der Fürsorgepflicht | Der Verpflichtung, für das seelische und körperliche Wohlergehen unserer Schüler:innen Sorge zu tragen, sind wir uns bewusst und halten diese stets ein. |
| einzelne Schüler:innen bevorzugen oder benachteiligen | Der gerechte Umgang aller muss immer gewährleistet sein. Es ist nicht zulässig, Schüler:innen aufgrund von Sympathien bzw. Antipathien zu bevorzugen oder zu benachteiligen. |
| Ausnutzen von Machtstrukturen | Die Selbstbestimmung unserer Schüler:innen hat Priorität. Wir nehmen sie ernst und beeinflussen sie nicht manipulativ. Außerdem ist es nicht zulässig, dass wir auf ihr Verhalten herabsetzend, überwältigend oder ausgrenzend reagieren. |
| Verwenden von Kosenamen | Wir verwenden keine sexualisierten, verniedlichten oder herabsetzenden Namen wie „Süße:r“, „Mäuschen“ oder „Schnucki“. |
| Verletzungen unter Kindern und Jugendlichen ignorieren | Alle Kinder und Jugendliche werden zur Selbstachtung und Anerkennung der Anderen angeleitet. Es ist nicht zulässig, dass wir verbale, tätliche oder mediale Verletzungen zwischen den Schüler:innen ignorieren. |
Leitlinien zu Pflege- und Toilettensituationen der Arno-Fuchs-Schule
- Wir versuchen konstant die Selbstbestimmung unserer Schüler:innen miteinzubeziehen.
- Wir wahren die Intim- und Privatsphäre der zu pflegenden Person beispielsweise durch einem „Bitte nicht stören“ Schild am Pflegeort.
- Wir respektieren und berücksichtigen die individuellen Schamgrenzen unserer Schüler:innen durch zum Beispiel dem Verdecken des Schambereichs bei unerwarteten Situationen.
- Wir nehmen körperliche Auffälligkeiten allzeit wahr und handeln behutsam.
- Wir beobachten die Gefühlslage unserer Schüler:innen bezüglich der Pflege und passen diese bei Unwohlsein möglichst an.
- Die Pflege- und Toilettensituation ist ein Lernanlass, der das eigeninitiative Handeln der zu pflegenden Person entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten anstrebt.
- Wir nehmen uns entsprechend der individuellen Bedürfnisse unserer Schüler:innen ausreichend Zeit zur Pflege, um währenddessen eine pädagogische Beziehung aufbauen zu können.
- Wir schaffen eine ruhige und stressfreie Atmosphäre.
- Wir nutzen die Pflege- und Toilettensituation zur Kommunikation, indem wir unabhängig der Beeinträchtigung stets sprachbegleitet handeln.
- Wir schaffen räumliche Bedingungen, die eine störungsfreie Pflege ermöglichen.
- Wir streben in Abhängigkeit unserer personellen Möglichkeiten eine geschlechtsgleiche Pflege an.
Personalverantwortung und Umgang mit Beschwerden
1.4 Grundsätze
Institutioneller Kinderschutz und der Schutz aller am Schulleben Beteiligten vor Gewalt, sexuellem Missbrauch und Mobbing ist wesentlicher Bestandteil im Selbstverständnis der Schulleitung. In der Vergangenheit wurden viele verschiedene Maßnahmen und Gremien initiiert, um diesem Schutzauftrag auf möglichst vielen Ebenen gerecht zu werden.
- Studientag und Fortbildung zum Thema im Sommer 2022
- seit 2016 Schulsozialarbeit an der Arno-Fuchs-Schule
- etabliertes Krisenteam
- Einberufung und Teilnahme der Schulleitung an einer Steuergruppe zur Schutzkonzeptentwicklung
- Einbezug der Schulleitung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
- jährliche Finanzierung von Präventionsprojekten (Berliner Jungs e.V./Wildwasser e.V.)
- DOKI – Dialogorientierte Krisenintervention im Schuljahr 2023/ 2024 als regelmäßiges Angebot
- Kooperation mit Teilhabewelten Oberlinhaus zur Beratung bei herausfordernden Verhaltensweisen bei Autismus-Spektrums-Störungen
- Fortbildungsangebote regelmäßig in kleiner Dienstbesprechung
- regelmäßiger Verweis auf etablierte Handlungsabläufe im Kinderschutz
Darüber hinaus wurden auf Basis der Potential– und Risikoanalyse und der Arbeit am Kinderschutzkonzept weitere insbesondere Vorgehensweisen beschlossen und schrittweise eingeführt:

1.5 Übersicht zum Ablauf einer Beschwerde/Bearbeitung eines Konflikts in der AFS
Die Beratungsstelle für Unterstützte Kommunikation wird beauftragt, diese Maßnahmen auch für nicht oder nur eingeschränkt verbal-sprechende Schüler:innen vorzuschlagen, um ihnen Beschwerden zu ermöglichen, z.B. in Form eines vereinheitlichten UK-Tools.
Prävention und Präventionsangebot
Ein dem Leitbild entsprechender wertschätzender und achtsamer Umgang aller am Schulleben Beteiligten ist für uns der wirksamste Schutz vor Gewalt. Dazu gehört ein im Schullalltag gelebter Verhaltenskodex, aber auch altersangemessene Informationen der Schüler:innen über jedwede Formen von Gewalt sowie ihre Rechte und Möglichkeiten, Hilfe und Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Besondere Bedeutung hat hierbei die Elternarbeit. Über Einbeziehung der Elternschaft, regelmäßige Information, Beratung und wertschätzenden Kontakt sollen Eltern in einer stärkenden Erziehungshaltung unterstützt werden.
Zum Schutz vor Gewalt, sexueller Gewalt und Mobbing besteht außerdem Zugang zu verschiedenen Präventionsprojekten und Kontakte zu Trägern im Bedarfsfall.
| Präventionsangebote intern | extern |
| Schutz vor sexueller Gewalt | |
| Thematisierung im UnterrichtSexualpädagogische Inhalte im SachunterrichtKlassenratWahl der Vertrauenslehrer:innenZugang zur SchulsozialarbeitNiedrigschwellige Jungs- und MädchengruppenVerhaltenskodexFortbildungsangebote für Kollegium und regelmäßige Veranstaltungshinweise für Eltern | JIBS/Wildwasser: Einmal jährlich findet ein Präventionsprojekt gemeinsam mit den Berliner Jungs e.V. und Wildwasser e.V. statt. Bislang für die Schüler:innen der Ober – und Abschlussstufen. In den kommenden Durchläufen sollen aber auch lebensjüngere Schüler:innen mit einbezogen werden. |
| Schutz vor häuslicher Gewalt | |
| Thematisierung Kinderrechte und zukünftig ProjekttagKlassenratEinzelgespräche mit Vertrauenslehrer:in, Schulsozialarbeit etc. | Echt fair Die Klassen sind informiert über die jährlich stattfindende interaktive Ausstellung „Echt fair“ zum Schutz vor häuslicher Gewalt. |
| Gewalt- und Krisenprävention | |
| Vermittlung und Thematisierung von Klassen – und Schulregeln auch mit Einsatz unterstützter KommunikationAngebot für das Kollegium: regelmäßig Dialogorientierte Krisenintervention (DOKI) zum Verständnis von Gewalt und dem Aufbau von Handlungssicherheit im KrisenfallFachstelle Unterstützte KommunikationAngebot Schulsozialarbeit Mädchen- und JungsgruppenRegelmäßige KrisenteamarbeitIn Entwicklung: soziale Lerngruppen „Locker bleiben“ | Präventionsangebot der Berliner Polizei Im Bedarfsfall nehmen wir die Präventionsangebote der Berliner Polizei in Anspruch, bislang i.d.R. mit Blickrichtung Gewaltprävention, Mobbing/Cybermobbing und pflegen engen Austausch mit den bezirklichen Präventionsbeamten.Kooperation mit Teilhabewelten Oberlinhaus für konkrete Einzelfallberatung bei herausfordernden Verhaltensweisen von Schüler:innen im Autismusspektrum |
| Cypermobbing/Cypergrooming | |
| Regeln zum Einsatz der Mobiltelefone im schulischen RahmenThematisierung von Chancen und Risiken in Lerngruppen, den Angeboten der Schulsozialarbeit und Elternarbeit | Besuch der Ausstellung „Klick safe“ des Trägers „Innocence and Danger“ und Angebote der Berliner Polizei. Auch bestehen Kontakte zum regionalen Medienkompetenzzentrum. |
| Mobbing | |
| Regelmäßiger KlassenratAbläufe von Konflikten transparent und für alle zugänglichSchulsozialarbeit und Vertrauenslehrkräfte können bei Konflikten Mediation anbietenAngebote der Präventionsbeamten der PolizeiVorgehen nach Notfallordner und Anti-Mobbing FibelBei konkreten Mobbingvorwürfen Einschaltung der SL, ggf. Beratung durch freie Träger (s.extern) | Angebote der Berliner Polizei.Kontakte zu Contigo – Schule ohne Mobbing e.V. |
Fortbildungen
Unter Fortbildungen verstehen wir hier jegliche Formen der Qualifizierung, die in einem Zusammenhang mit dem Kinder- und Jugendschutz stehen. Dazu gehört auch die Reflexion des beruflichen Handelns, z.B. in Form von kollegialer Fallberatung, Supervision u.Ä.
Informationen zu fortlaufenden Fortbildungsangeboten im engeren Sinne und Informationen zum Thema Kinderschutz sind über das folgende digitale Board stets abrufbar:
Darüber hinaus werden aktuelle Fortbildungsangebote bei Bekanntwerden in der kleinen Dienstbesprechung/ Newsletter veröffentlicht.
Im Sinne der Wahrung einer aktuellen Perspektive auf Kinder- und Jugendschutz ist empfehlenswert alle zwei Jahre mindestens 120 Fortbildungsminuten zu dem Thema absolviert zu haben.
Lehrkräfte dokumentieren Fortbildungen unter Anrechnung der Fortbildungsminuten in dem davor vorgesehenen schulischen Dokument. Die anderen Berufsgruppen erhalten Angebote innerhalb der berufsgruppenspezifischen Versammlungen.
Der/ die Fortbildungsbeauftragte wacht über die Durchführung dieser Empfehlung.
Interventions- und Notfallplan
1.6 Im Kinderschutz
Bei Verdachtsfällen im Kinderschutz handeln wir gemäß dem Handlungsleitfaden Kinderschutz (im Anhang), der die Zusammenarbeit zwischen Schule und bezirklichen Jugendämtern regelt in der gültigen Fassung vom Januar 2025.
Das Krisenteam stellt sicher, dass allen Kolleg:innen der Handlungsleitfaden zugänglich und bekannt ist und bei Fragen in der Anwendung Ansprechpartner:innen benannt sind.
Für die innerschulische Beratung zur Einschätzung einer Gefährdungssituation im 4-Augen Prinzip stehen dem Kollegium die Mitglieder des Krisenteams und die Schulsozialarbeit zur Verfügung.
Zur externen Beratung kann als insofern erfahrene Fachkraft u.a. eine Ansprechperson des SIBUZ hinzugezogen werden. Alternativ sind je nach Lage des Falls Fachberatungsstellen (siehe Liste bei Baustein Prävention) ansprechbar.
1.7 Notfälle und Krisen
Für alle weiteren Fälle von krisenhaften Ereignissen und Gefährdungssituationen handeln wir gemäß den Regularien des Notfallordners für Berliner Schulen (in der Schule einsehbar) in der gültigen Fassung von 2024. Zuständig für die pädagogische, technische und organisatorische Vorbereitung auf Krisenereignisse ist das Krisenteam. Es koordiniert die auf die konkreten Bedingungen vor Ort angepassten Maßnahmen im Krisenfall und bereitet entsprechende Übungen mit dem Kollegium vor.
1.8 Handlungsplan bei grenzverletzendem Verhalten durch Personal
In Entwicklung vom Krisenteam
1.9 Interventionsplan bei übergriffigem Verhalten unter Schüler:innen
Das innerschulische Krisenteam wird um Entwicklung eines einheitlichen Interventionsplanes gebeten, das insbesondere folgende Szenarien umfasst:
- Ein betroffener Schüler/eine betroffene Schülerin wendet sich an Fachkraft der Schule
- Die übergriffige Situation wird unmittelbar beobachtet
- Übergriffe werden durch die Schilderungen eines oder mehrerer Schüler:innen den Pädagog:innen bekannt
- Übergriffe werden durch externe oder an die Schule gebundene Dienste wie Beförderungsunternehmen, Therapeutenteam, Honorarkräfte beobachtet
- Einheitliche Kriterien der Nachsorge
(siehe bspw. https://www.zartbitter-muenster.de/images/downloads/leitfaden/Leitfaden_Fachkraefte_FoerderSchulen.pdf)
Ausblick
Folgende Aufgaben ergeben sich für die weitere Arbeit auf Grundlage des Konzepts:
| Auftrag | Zuständigkeit | Frist |
| Verankerung des Kinderschutzes im Leitbild | Steuergruppe Berlin Challenge | Oktober 2025 |
| Etablierung des Themas Körper/ Sexualkunde im Schulinternen Curriculum, dafür evtl. Wiederaufnahme der Fachkonferenz Sachunterricht | Steuergruppe SchiC Schulleitung | |
| Aufnahme des Tagesordnungspunkts „Verhaltenskodex“ in die Geschäftsordnung der Konferenzen | Schulleitung in Abstimmung mit Gesamtkonferenz | |
| Maßnahmen für Beschwerdemanagement für nicht oder nur eingeschränkt verbal-sprechende Schüler:innen | Beratungsstelle Unterstützte Kommunikation | |
| Aufnahme der Fortbildungsnotwendigkeit zum genannten Thema ins Fortbildungskonzept | Fortbildungsbeauftragte:r | |
| Aktualisierung der Fortbildungspinwand | Fortbildungsbeauftragte:r | Fortlaufend |
| Handlungsplan bei grenzverletzendem Verhalten vom Personal | Krisenteam | |
| Entwicklung eines Interventionsplans bei übergriffigem Verhalten von Schüler:innen | Krisenteam |
Darüber hinaus empfiehlt die Steuergruppe, das Kinder- und Jugendschutzkonzept gegen Gewalt, sexualisierte Gewalt und Mobbing alle drei Jahre zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. Damit würde eine Überprüfung im Schuljahr 2028/ 29 erfolgen.
Anhang
1.10 Anhang A: Verfahrensablauf bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung (KWG)
1.11 Anhang B: Ansprechpersonen und Fachberatungsstellen für externe Beratung im Kinderschutz
Stand Mai 2024
| Stelle | Kontakt | Schwerpunkt |
| Krisendienst im KinderschutzCharlottenburg-Wilmersdorf | 030 9029 15555 | Bei akuten Krisen im Kinderschutz |
| Insoweit erfahrene Fachkraft:SIBUZ – Charlottenburg-W. | Frau Sattler030 9020 25141Mara.sattler@senbjf.berlin.de | Externe FachberatungAllgemeine Abklärung |
| Kinderschutz-Zentrum Berlin e.V. | fachberatung@kszb.de0306839110 | Allgemeine Abklärung |
| Kind im Zentrum EJF gAG | Kiz@ejf.de030 282 8077 | Fachberatung bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt |
| Wildwasser e.V. | www.wildwasser-berlin.de030 6939192 | Fallbezogene Beratung bei Verdacht auf sexuelle Gewalt gg. Mädchen |
| Strohhalm e.V. | info@strohalm-ev.de030 6141829 | Fachberatung bei sexuellen Übergriffen unter Kindern |
| Berliner Jungs e.V. | 03023633983https://jungs.berlin/ | Fachberatung bei sexualisierter Gewalt an Jungen |
| Neuhland e.V. | 030 8730111beratungsstelle@neuhland.net | Fachberatung bei psychischen Krisen/suizidalen Verhaltensweisen bei Jugendlichen |
1.12 Anhang C: Auswertung der Risiko- und Potenzialanalyse
Abgegebene Fragebögen: 47
Davon vollständige Fragebögen: 43 davon unvollständige Fragebögen: 4
1.13 Anhang D: Selbstverpflichtungserklärung
| Selbstverpflichtungserklärung |
| Name |
| Unsere Schule soll ein geschützter Ort sein, an dem alle am Schulleben Beteiligten sich sicher fühlen, und angstfrei lernen und arbeiten können. Schülerinnen und Schüler sollen an unserer Schule einen sicheren Lebensraum vorfinden, in dem sie ihre Persönlichkeit, ihre Fähigkeiten und Begabungen entwickeln können. Alle Lehrkräfte und alle am Schulleben Beteiligten sind für den Schutz und die Fürsorge unserer Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Informationen dazu entnehme ich dem aktuellen „Kinder- und Jugendschutzkonzeot gegen Gewalt, sexualisierte Gewalt und Mobbing der Arno-Fuchs-Schule“.Durch die Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung bekräftige ich die verbindliche Einhaltung des Verhaltenskodex und einen grenzachtsamen Umgang mit den mir anvertrauten Schülerinnen und Schülern gegen jegliche Form von (sexualisierter) Gewalt. Ich verpflichte mich, alles in meiner Macht Stehende zu tun, dass niemand den mir anvertrauten Schülerinnen und Schülern seelische, körperliche oder sexualisierte Gewalt antut. Ich unterstütze alle Schülerinnen und Schüler dieser Schule bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit, achte auf ihre Rechte und ihre Mitwirkung, wertschätze sie und behandle die anvertrauten Informationen sensibel und verantwortungsvoll. Ich bin mir meiner besonderen Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber den Schülerinnen und Schülern bewusst, gehe verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um und werde Abhängigkeiten nicht ausnutzen. Ich werde von mir wahrgenommenes diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten in Wort, Schrift oder Tat – auch unter Schülerinnen und Schülern – soweit möglich unterbinden und an die vorgesehenen Stellen in der Schule weiterleiten. Bei grenzverletzendem Verhalten jeglicher Art werde ich soweit möglich Maßnahmen einleiten. |
| Datum | Unterschrift |
Literatur
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (2023). Kinder- und Jugendschutzkonzepte an Berliner Schulen. Handreichung zur Erarbeitung.
Stadt Hemmingen (o.D.). Konzept zum Schutz vor Gewalt, https://www.stadthemmingen.de/downloads/datei/ODZkNGUxY2YyNmNjYjAxNTJzQkVlVTJoSVZDWSs4MFljUDRKQ21FMTZzT040Q1BWRkY3TlMwcUVETFZWdVhTbVdIRFUrdEhRdmh2QkRVMDNSZTlhVjFTVUFMcGsyZXAxNE4zNjFHNVRPS2poSlNkWkZiOW95OVdDNkpmMkU3TFFtUzZhcitoTlNXeW5PVlUrcGFIVERnSWFpdUlSTHN1U1RLd1JvSXdQTXA4aHRFUVVORmwyNVIvTHNGOHVKS21CWmRjR20vcEhtNTBNbnRVbHJlUURXVWthcXhKY0x2Nnh1UUtnbUE9PQ [abgerufen am 07.09.2025]Kinder- und Jugendschutzkonzept gegen Gewalt, sexualisierte Gewalt und Mobbing der Arno-Fuchs-Schule
entstanden innerhalb der Steuergruppe Kinder- und Jugendschutzkonzept mit den Mitgliedern
Kerstin Albrecht
Andrea Wichmann
Joshua Thümmich
Christian Schmidt-Brücken
Claudia Maslak
Anneke Schrader
Hélène Escalier
Sandra Adam-Funk
Stand: 1.10.2025
Inhalt
Zeitlicher Ablauf der Erarbeitung
Partizipation von Kindern und Jugendlichen sowie Angehörigen
1.1 Darstellung der Arbeit mit dem Verhaltenskodex
1.3 Glossar zum Verhaltenskodex
Leitlinien zu Pflege- und Toilettensituationen der Arno-Fuchs-Schule
Personalverantwortung und Umgang mit Beschwerden
1.5 Übersicht zum Ablauf einer Beschwerde/Bearbeitung eines Konflikts in der AFS
Prävention und Präventionsangebot
Interventions- und Notfallplan
1.8 Handlungsplan bei grenzverletzendem Verhalten durch Personal
1.9 Interventionsplan bei übergriffigem Verhalten unter Schüler:innen
1.10 Anhang A: Verfahrensablauf bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung (KWG)
1.11 Anhang B: Ansprechpersonen und Fachberatungsstellen für externe Beratung im Kinderschutz
1.12 Anhang C: Auswertung der Risiko- und Potenzialanalyse
1.13 Anhang D: Selbstverpflichtungserklärung
Vorwort
Liebe Schüler:innen, liebe Eltern, liebe Kolleg:innen,
in der Arno-Fuchs-Schule ist der Schutz und das Wohlbefinden jedes einzelnen Kindes von größter Bedeutung. Gleichzeitig ist dieses Thema aufgrund der vielfältigen Beeinträchtigungen unserer Schüler:innen besonders sensibel.
Wir glauben fest daran, dass jedes Kind das Recht hat, in einem sicheren und unterstützenden Umfeld zu lernen, zu wachsen und sich zu entfalten. Deshalb haben wir dieses Kinderschutzkonzept entwickelt, um Richtlinien und Maßnahmen zu schaffen, die das Wohl unserer Schüler:innen gewährleisten.
Unser Ziel ist es, eine Atmosphäre zu schaffen, in der sich alle Schüler:innen respektiert und wertgeschätzt fühlen. Wir möchten sicherstellen, dass sie die notwendige Unterstützung erhalten, um ihre individuellen Fähigkeiten zu entdecken, zu entwickeln und ihre Grenzen zu akzeptieren. Gleichzeitig sind wir uns unserer Verantwortung bewusst, Schutzräume zu schaffen, in denen Kinder vor jeglicher Form von Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung geschützt sind. Das Recht auf Schutz, Fürsorge und gewaltfreie Erziehung bekommt bei einer durch die Beeinträchtigungen besonders sensiblen Klientel eine besondere Gewichtung. Gemeinsam mit den Schüler:innen, Eltern, Jugendämtern und Trägern ist es unsere Verantwortung, dieses Recht im Fokus zu haben.
In diesem Konzept finden Sie Informationen zu unserem Leitbild, den Präventionsmaßnahmen sowie zu Anlaufstellen für Unterstützung. Es war und ist uns wichtig, dass alle Beteiligten (Schüler:innen, Eltern, pädagogisches Personal sowie Mitarbeitende) aktiv in den Kinderschutzprozess eingebunden sind. Nur gemeinsam können wir ein sicheres und förderliches Lernumfeld schaffen.
Dieses Konzept ist kein statisches Dokument, sondern ein lebendiger Bestandteil unseres Schulalltags, Es wird regelmäßig überprüft, weiterentwickelt und in das pädagogische Handeln integriert.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung.
An dieser Stelle gilt mein besonderer Dank der Steuergruppe Kinderschutz, die unter Leitung von Anneke Schrader und unter Beteiligung von Vertreter:innen aller Berufsgruppen dieses Konzept erarbeitet hat.
U. Buntebart
Schulleiterin
Zeitlicher Ablauf der Erarbeitung

Leitbild
An unserer Schule gibt es übergeordnete Leitsätze für das Schulleben. Diese sind zusätzlich in Leichter Sprache vorhanden und auf der Homepage ersichtlich. Im Dezember 2023 fand im Rahmen der AG-Arbeit eine Evaluation der Leitsätze statt. Hierbei wurde das gesamte Kollegium in Form eines Fragebogens zur Bekanntheit und Wichtigkeit der Leitsätze befragt. Insgesamt machten 44 Kolleg:innen bei der Umfrage mit, die anschließend vom Evaluationsteam der Arno-Fuchs-Schule ausgewertet wurde. Die Umfrage zeigte, dass das Kollegium Leitsätze für das schulische Leben als wichtig erachtet, aber gleichzeitig auch ein Bedarf an Überarbeitung der vorhandenen Leitsätze sieht (weitere Umfrageergebnisse in der Schule einsehbar). Daher thematisiert die Steuergruppe Berlin Challenge nun die Weiterarbeit an dem Leitbild. Die AG Kinderschutz empfiehlt die Hinzunahme eines Leitsatzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglicher Gewalt.
Hierfür wurde folgende Formulierung erarbeitet:
Als Schule sind wir uns der Verantwortung für die Umsetzung der Kinderrechte und für den Schutz aller Schüler:innen vor jeglicher Form von Gewalt bewusst, unabhängig von sozialer sowie kultureller Herkunft, Behinderung oder sexuelle Orientierung. Die ergibt sich aus unserem Erziehungs- und Bildungsauftrag. Wir haben dazu ein Kinder- und Jugendschutzkonzept erarbeitet.
Formulierungsvorschlag in Leichter Sprache:
An der Arno-Fuchs-Schule sollen sich alle Schülerinnen und Schüler sicher fühlen. Alle Formen von Gewalt sind verboten. Dazu gibt es einen Schutzplan. Da steht drin was wir alles tun um Schülerinnen und Schüler zu schützen.
Dem Kinderschutzkonzept liegt stets das aktuell geltende Leitbild zugrunde. Unter Umständen ist dies einem separaten Dokument zu entnehmen.
Risiko- und Potentialanalyse
Im Juni 2022 fand ein Studientag zum Thema „Kinder- und Jugendschutz“ statt. Neben einem theoretischen Input durch Wildwasser e.V. wurde in Gruppen an unterschiedlichen Aspekten eines Kinderschutzkonzeptes gearbeitet und neben einer Bestandsaufnahme auch Entwicklungsbedarfe erarbeitet. Deutlich wurde, dass an der Arno-Fuchs-Schule bereits viele Angebote, Anlaufstellen und Handlungsabläufe etabliert sind. Ebenso wurde deutlich, dass verschiedene Aspekte deutlicher geschärft, angepasst und in den Gremien weiterbearbeitet werden müssen.
Schützende Faktoren, die an der Arno-Fuchs-Schule vorhanden sind:

Entwicklungsbedarf:

Während der Arbeit am Kinder- und Jugendschutzkonzept hat sich die Steuergruppe besonders den Entwicklungsbedarfen gewidmet. Der Bedarf an Leitlinien insbesondere für die Pflege wurde ersichtlich und fand im Verhaltenskodex besondere Beachtung. (siehe Baustein Verhaltenskodex)
Dem Wunsch nach Aufklärung der Schüler:innen wurde und wird durch Angebote sowie Projekte mit bspw. den Berliner Jungs oder Wildwasser e.V. nachgegangen (siehe Baustein Prävention und Präventionsangebote).
Dem Wunsch nach Einbindung der Schüler:innen in das Erstellen des Kinderschutzkonzepts wurde nachgekommen, indem sie im Anschluss an den Studientag mittels eines Frage-bogens zu den Potentialen und Risiken befragt wurden. Diese Möglichkeit der Beteiligung nutzten 47 von 91 Schüler:innen (Fragebogen mit Auswertung siehe Anhang).
Die Umfrage zur Risiko- und Potentialanalyse bei unseren Schüler:innen war unauffällig, was durch die überwiegend positiven Antworten deutlich wurde. Die meisten negativen bzw. neutralen Antworten gab es zu den Rechten (Aussagen: „Ich hatte Unterricht in Sexual-Kunde“, „Ich weiß, was meine Rechte sind“ & „In der Schule lernen wir etwas über unsere Rechte“). Der Bedarf an Aufklärung zu (Kinder-) Rechten ist von der Steuergruppe Kinderschutz an die Fachkonferenz Demokratiebildung weitergeben worden, die im Schuljahr 2024/25 Projekttage zu dem Thema in die Wege geleitet hat. Die Aussage zum Unterricht in Sexual-Kunde deckt sich mit dem genannten Entwicklungsbedarf zur Aufklärung der Schüler:innen vom Kollegium und wird an die Fachkonferenz Sachunterricht herangetragen, sobald es diese wieder an der Schule gibt bzw. bei der Entwicklung eines schulinternen Curriculums unter dem Leitthema L3 „Der Mensch und die Gesundheit“ im Handlungsfeld „Körper, Aufklärung und Entwicklung“ berücksichtigt. Des Weiteren konnten bereits genannte Wünsche der Schüler:innen an unserer Schule verwirklicht werden (siehe Baustein Partizipation). Weitere Umfrageergebnisse sind in der Schule einsehbar.
Partizipation von Kindern und Jugendlichen sowie Angehörigen
Die Mitbestimmung der Schüler:innen am schulischen Leben ist uns an der Arno-Fuchs-Schule sehr wichtig. Dabei sind wir uns der kognitiven und kommunikativen Möglichkeiten unserer Schülerschaft bewusst und versuchen daher möglichst vielfältige und niedrigschwellige Zugänge zur Partizipation zu ermöglichen. Folgende Angebote sind an unserer Schule fest etabliert und dienen der Partizipation:
- Fach- und Beratungsstelle zur Unterstützten Kommunikation
- Verwendung von Piktogrammen, Fotos, Strukturierungshilfen und Leichter Sprache
- Verwendung von einheitlichen Gebärden
- freie Wahl von Vertrauenslehrer:innen
- freie Wahl von Klassensprecher:innen und Schulsprecher:innen
- gemeinsame Erarbeitung von Klassenregeln
- Teilnahme am Programm Schüler:innenhaushalt
- verbindlicher Klassenrat
- Gesamtschüler:innenvertretung
- niedrigschwelliger Zugang zur Schulsozialarbeit
- freie Wahl von klassenübergreifenden Nachmittagsangeboten und Arbeitsgemeinschaften
- Mädchen- und Jungsgruppen geleitet von der Schulsozialarbeit
Wie bereits im vorhergehenden Kapitel erwähnt wurden bei der Potenzial- und Risikoanalyse Entwicklungsbedarfe festgestellt, welche in die verschiedenen Gremien der Schule eingebracht wurden. Außerdem wurden bei der Umfrage Wünsche von den Schüler:innen genannt, welche die Schule bereits im Laufe des Schuljahres 2023/24 umsetzen konnte. So wurden bereits am Anfang des Schuljahres zwei Englisch-Gruppen ins Leben gerufen, eine Mädchengruppe geleitet von der Schulsozialarbeit etabliert sowie im Laufe des Schuljahres homogene Mathematikgruppen in der gesamten Oberstufe eingeführt.
Außerdem ist uns die enge Zusammenarbeit und Einbeziehung der Elternschaft wichtig. Dies erfolgt insbesondere über Elternabende, niedrigschwellige Kommunikationstools wie Schoolfox, regelmäßig stattfindende Elternsprechtage, Gesamtelternvertretung und Angebote der Schulsozialarbeit.
Verhaltenskodex
1.1 Darstellung der Arbeit mit dem Verhaltenskodex
Durch die Steuergruppe Kinderschutz wurde ein Verhaltenskodex mit Glossar entwickelt, der die Grundlage für Reflektion der täglichen Arbeit darstellen soll. Da wir uns unserer schultypischen Besonderheiten bewusst sind, nehmen wir zusätzlich die Pflege- und Toilettensituationen beim Verhaltenskodex gesondert in den Blick. Hierfür wurde ein weiteres Kapitel anhängend an dem Verhaltenskodex erarbeitet. Die Einführung begann im Januar 2025 auf der Gesamtkonferenz mit der Thematisierung und Einordnung von Fallbeispielen in den Kodex. Zusätzlich wurde dieses Vorgehen auch bei der Betreuer:innen- und Therapeut:innenversammlung gewählt, womit gewährleistet ist, dass alle Berufsgruppen in den Verhaltenskodex eingeführt wurden. Die Steuergruppe empfiehlt eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit dem Verhaltenskodex im Kollegium und schlägt hierfür folgendes vor:
- der Verhaltenskodex wird einmal jährlich in der 1. Konferenz zum Schuljahresbeginn (große GK/Betreuerversammlung/Therapeutenversammlung) thematisiert und Fallbeispiele besprochen
- der Verhaltenskodex wird einmal jährlich in der 1. Konferenz zum 2. Schulhalbjahr (Stufenkonferenzen/Erzieherversammlung/Betreuerversammlung/Therapeutenver-sammlung) thematisiert und Fallbeispiele besprochen
Das Vorgehen wird dem Kollegium in der 1. Gesamtkonferenz im Schuljahr 2025/26 präsentiert und zur Abstimmung gestellt. Die Steuergruppe empfiehlt darüber hinaus, die kontinuierliche Auseinandersetzung mit dem Verhaltenskodex durch den Beschluss der Gesamtkonferenz in die Mustergeschäftsordnung mit aufzunehmen.
1.2 Der Verhaltenskodex
1.3 Glossar zum Verhaltenskodex
Entwicklungsförderndes Verhalten:
| Kriterium | Erklärung |
| transparentes und faires Verhalten | Wir handeln frei von Diskriminierung und Vorurteilen. Wir sind ehrlich und gerecht zu unseren Schüler:innen. Dabei entscheiden wir auf Basis vereinbarter Regeln, die auch unsere Schüler:innen kennen. |
| Beachten der Kinderrechte | Wir kennen, beachten und richten unser Handeln an den gesetzlichen Rechten von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf ihren Schutz, ihre Förderung, Mitbestimmung und Entwicklung aus. |
| Wertschätzung, Respekt und Empathie | Alle Schüler:innen werden wertschätzend angesprochen und behandelt. Wir nehmen sie ernst und versuchen, ihre Empfindungen, Emotionen und Gedanken zu erkennen, zu verstehen und nachzuempfinden. Wir entwerten keine Produkte und/ oder Leistungen unserer Schüler:innen und kommentieren diese nicht entmutigend. |
| individuelle Grenzen und Intimsphäre beachten und respektieren | Wir gehen verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um und sind uns über das subjektive Empfinden von individuellen Grenzen bewusst und beachten diese. Das gilt auch in Umkleidesituationen z.B. beim Sport und beim Schwimmen. |
| individuelle Bedürfnisse wahrnehmen und beachten | Wir achten auf Interessen, Freuden, Bedürfnisse, Nöte, Schmerzen und Kummer der Schüler:innen. Wir berücksichtigen ihre Belange, Lebenslage und den subjektiven Sinn ihres Verhaltens. |
Überdenkenswertes Verhalten:
| Kriterium | Erklärung |
| zum Selbst- und Fremdschutz festhalten | Manchmal bringen unsere Schüler:innen sich selbst oder andere in Gefahr. Nur dann kann die Notwenigkeit bestehen, diese festzuhalten. |
| unhöfliches Verhalten | Unhöfliches Verhalten zeigt sich dadurch, dass wir etwas sagen, tun oder unterlassen, was unsere Schüler:innen verletzen kann. Das können Verhaltensweisen sein, die wir aufgrund von Stress, Fokussierung auf Anderes oder aus Versehen tun. |
| Schüler:innen aus der Gruppe herausnehmen | Wir nehmen unsere Schüler:innen ausschließlich vorrübergehend aus der Gruppe. Das geschieht, um allen beteiligten Schüler:innen konzentriertes Arbeiten zu ermöglichen, sie zu beruhigen oder zu schützen. |
| Ausüben von Machtstrukturen | Demokratische Werte leiten unsere Arbeit. Wir sind uns dabei der gegebenen Machtstrukturen stets bewusst und gehen behutsam damit um. |
| Verhaltensweisen von Schüler:innen ignorieren | Das bewusste oder unbewusste nicht zur Kenntnis nehmen eines Sachverhalts, eines Vorganges, einer Verhaltensweise und/ oder einer Person kann verschiedene Gründe haben. Das Ignorieren mit dem Zweck der Bestrafung ist dabei nicht zulässig. |
Entwicklungshemmendes Verhalten:
| Kriterium | Erklärung |
| Anwenden von seelischer, körperlicher und/ oder sexualisierter Gewalt | Die Gewährleistung von seelischer und körperlicher Unversehrtheit hat Priorität. Es ist nicht zulässig, dass wir unsere Schüler:innen diskriminierend, respektlos, demütigend oder übergriffig behandeln. |
| Isolation | Unter Isolation verstehen wir das dauerhafte Separieren einer Person, was bei uns nicht vorgesehen ist. Vielmehr schaffen wir einen Rahmen, in dem unsere Schüler:innen über soziale Kontakte verfügen können und die Zugehörigkeit aller zur Gemeinschaft gestärkt wird. |
| Verletzen der Fürsorgepflicht | Der Verpflichtung, für das seelische und körperliche Wohlergehen unserer Schüler:innen Sorge zu tragen, sind wir uns bewusst und halten diese stets ein. |
| einzelne Schüler:innen bevorzugen oder benachteiligen | Der gerechte Umgang aller muss immer gewährleistet sein. Es ist nicht zulässig, Schüler:innen aufgrund von Sympathien bzw. Antipathien zu bevorzugen oder zu benachteiligen. |
| Ausnutzen von Machtstrukturen | Die Selbstbestimmung unserer Schüler:innen hat Priorität. Wir nehmen sie ernst und beeinflussen sie nicht manipulativ. Außerdem ist es nicht zulässig, dass wir auf ihr Verhalten herabsetzend, überwältigend oder ausgrenzend reagieren. |
| Verwenden von Kosenamen | Wir verwenden keine sexualisierten, verniedlichten oder herabsetzenden Namen wie „Süße:r“, „Mäuschen“ oder „Schnucki“. |
| Verletzungen unter Kindern und Jugendlichen ignorieren | Alle Kinder und Jugendliche werden zur Selbstachtung und Anerkennung der Anderen angeleitet. Es ist nicht zulässig, dass wir verbale, tätliche oder mediale Verletzungen zwischen den Schüler:innen ignorieren. |
Leitlinien zu Pflege- und Toilettensituationen der Arno-Fuchs-Schule
- Wir versuchen konstant die Selbstbestimmung unserer Schüler:innen miteinzubeziehen.
- Wir wahren die Intim- und Privatsphäre der zu pflegenden Person beispielsweise durch einem „Bitte nicht stören“ Schild am Pflegeort.
- Wir respektieren und berücksichtigen die individuellen Schamgrenzen unserer Schüler:innen durch zum Beispiel dem Verdecken des Schambereichs bei unerwarteten Situationen.
- Wir nehmen körperliche Auffälligkeiten allzeit wahr und handeln behutsam.
- Wir beobachten die Gefühlslage unserer Schüler:innen bezüglich der Pflege und passen diese bei Unwohlsein möglichst an.
- Die Pflege- und Toilettensituation ist ein Lernanlass, der das eigeninitiative Handeln der zu pflegenden Person entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten anstrebt.
- Wir nehmen uns entsprechend der individuellen Bedürfnisse unserer Schüler:innen ausreichend Zeit zur Pflege, um währenddessen eine pädagogische Beziehung aufbauen zu können.
- Wir schaffen eine ruhige und stressfreie Atmosphäre.
- Wir nutzen die Pflege- und Toilettensituation zur Kommunikation, indem wir unabhängig der Beeinträchtigung stets sprachbegleitet handeln.
- Wir schaffen räumliche Bedingungen, die eine störungsfreie Pflege ermöglichen.
- Wir streben in Abhängigkeit unserer personellen Möglichkeiten eine geschlechtsgleiche Pflege an.
Personalverantwortung und Umgang mit Beschwerden
1.4 Grundsätze
Institutioneller Kinderschutz und der Schutz aller am Schulleben Beteiligten vor Gewalt, sexuellem Missbrauch und Mobbing ist wesentlicher Bestandteil im Selbstverständnis der Schulleitung. In der Vergangenheit wurden viele verschiedene Maßnahmen und Gremien initiiert, um diesem Schutzauftrag auf möglichst vielen Ebenen gerecht zu werden.
- Studientag und Fortbildung zum Thema im Sommer 2022
- seit 2016 Schulsozialarbeit an der Arno-Fuchs-Schule
- etabliertes Krisenteam
- Einberufung und Teilnahme der Schulleitung an einer Steuergruppe zur Schutzkonzeptentwicklung
- Einbezug der Schulleitung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
- jährliche Finanzierung von Präventionsprojekten (Berliner Jungs e.V./Wildwasser e.V.)
- DOKI – Dialogorientierte Krisenintervention im Schuljahr 2023/ 2024 als regelmäßiges Angebot
- Kooperation mit Teilhabewelten Oberlinhaus zur Beratung bei herausfordernden Verhaltensweisen bei Autismus-Spektrums-Störungen
- Fortbildungsangebote regelmäßig in kleiner Dienstbesprechung
- regelmäßiger Verweis auf etablierte Handlungsabläufe im Kinderschutz
Darüber hinaus wurden auf Basis der Potential– und Risikoanalyse und der Arbeit am Kinderschutzkonzept weitere insbesondere Vorgehensweisen beschlossen und schrittweise eingeführt:

1.5 Übersicht zum Ablauf einer Beschwerde/Bearbeitung eines Konflikts in der AFS
Die Beratungsstelle für Unterstützte Kommunikation wird beauftragt, diese Maßnahmen auch für nicht oder nur eingeschränkt verbal-sprechende Schüler:innen vorzuschlagen, um ihnen Beschwerden zu ermöglichen, z.B. in Form eines vereinheitlichten UK-Tools.
Prävention und Präventionsangebot
Ein dem Leitbild entsprechender wertschätzender und achtsamer Umgang aller am Schulleben Beteiligten ist für uns der wirksamste Schutz vor Gewalt. Dazu gehört ein im Schullalltag gelebter Verhaltenskodex, aber auch altersangemessene Informationen der Schüler:innen über jedwede Formen von Gewalt sowie ihre Rechte und Möglichkeiten, Hilfe und Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Besondere Bedeutung hat hierbei die Elternarbeit. Über Einbeziehung der Elternschaft, regelmäßige Information, Beratung und wertschätzenden Kontakt sollen Eltern in einer stärkenden Erziehungshaltung unterstützt werden.
Zum Schutz vor Gewalt, sexueller Gewalt und Mobbing besteht außerdem Zugang zu verschiedenen Präventionsprojekten und Kontakte zu Trägern im Bedarfsfall.
| Präventionsangebote intern | extern |
| Schutz vor sexueller Gewalt | |
| Thematisierung im UnterrichtSexualpädagogische Inhalte im SachunterrichtKlassenratWahl der Vertrauenslehrer:innenZugang zur SchulsozialarbeitNiedrigschwellige Jungs- und MädchengruppenVerhaltenskodexFortbildungsangebote für Kollegium und regelmäßige Veranstaltungshinweise für Eltern | JIBS/Wildwasser: Einmal jährlich findet ein Präventionsprojekt gemeinsam mit den Berliner Jungs e.V. und Wildwasser e.V. statt. Bislang für die Schüler:innen der Ober – und Abschlussstufen. In den kommenden Durchläufen sollen aber auch lebensjüngere Schüler:innen mit einbezogen werden. |
| Schutz vor häuslicher Gewalt | |
| Thematisierung Kinderrechte und zukünftig ProjekttagKlassenratEinzelgespräche mit Vertrauenslehrer:in, Schulsozialarbeit etc. | Echt fair Die Klassen sind informiert über die jährlich stattfindende interaktive Ausstellung „Echt fair“ zum Schutz vor häuslicher Gewalt. |
| Gewalt- und Krisenprävention | |
| Vermittlung und Thematisierung von Klassen – und Schulregeln auch mit Einsatz unterstützter KommunikationAngebot für das Kollegium: regelmäßig Dialogorientierte Krisenintervention (DOKI) zum Verständnis von Gewalt und dem Aufbau von Handlungssicherheit im KrisenfallFachstelle Unterstützte KommunikationAngebot Schulsozialarbeit Mädchen- und JungsgruppenRegelmäßige KrisenteamarbeitIn Entwicklung: soziale Lerngruppen „Locker bleiben“ | Präventionsangebot der Berliner Polizei Im Bedarfsfall nehmen wir die Präventionsangebote der Berliner Polizei in Anspruch, bislang i.d.R. mit Blickrichtung Gewaltprävention, Mobbing/Cybermobbing und pflegen engen Austausch mit den bezirklichen Präventionsbeamten.Kooperation mit Teilhabewelten Oberlinhaus für konkrete Einzelfallberatung bei herausfordernden Verhaltensweisen von Schüler:innen im Autismusspektrum |
| Cypermobbing/Cypergrooming | |
| Regeln zum Einsatz der Mobiltelefone im schulischen RahmenThematisierung von Chancen und Risiken in Lerngruppen, den Angeboten der Schulsozialarbeit und Elternarbeit | Besuch der Ausstellung „Klick safe“ des Trägers „Innocence and Danger“ und Angebote der Berliner Polizei. Auch bestehen Kontakte zum regionalen Medienkompetenzzentrum. |
| Mobbing | |
| Regelmäßiger KlassenratAbläufe von Konflikten transparent und für alle zugänglichSchulsozialarbeit und Vertrauenslehrkräfte können bei Konflikten Mediation anbietenAngebote der Präventionsbeamten der PolizeiVorgehen nach Notfallordner und Anti-Mobbing FibelBei konkreten Mobbingvorwürfen Einschaltung der SL, ggf. Beratung durch freie Träger (s.extern) | Angebote der Berliner Polizei.Kontakte zu Contigo – Schule ohne Mobbing e.V. |
Fortbildungen
Unter Fortbildungen verstehen wir hier jegliche Formen der Qualifizierung, die in einem Zusammenhang mit dem Kinder- und Jugendschutz stehen. Dazu gehört auch die Reflexion des beruflichen Handelns, z.B. in Form von kollegialer Fallberatung, Supervision u.Ä.
Informationen zu fortlaufenden Fortbildungsangeboten im engeren Sinne und Informationen zum Thema Kinderschutz sind über das folgende digitale Board stets abrufbar:
Darüber hinaus werden aktuelle Fortbildungsangebote bei Bekanntwerden in der kleinen Dienstbesprechung/ Newsletter veröffentlicht.
Im Sinne der Wahrung einer aktuellen Perspektive auf Kinder- und Jugendschutz ist empfehlenswert alle zwei Jahre mindestens 120 Fortbildungsminuten zu dem Thema absolviert zu haben.
Lehrkräfte dokumentieren Fortbildungen unter Anrechnung der Fortbildungsminuten in dem davor vorgesehenen schulischen Dokument. Die anderen Berufsgruppen erhalten Angebote innerhalb der berufsgruppenspezifischen Versammlungen.
Der/ die Fortbildungsbeauftragte wacht über die Durchführung dieser Empfehlung.
Interventions- und Notfallplan
1.6 Im Kinderschutz
Bei Verdachtsfällen im Kinderschutz handeln wir gemäß dem Handlungsleitfaden Kinderschutz (im Anhang), der die Zusammenarbeit zwischen Schule und bezirklichen Jugendämtern regelt in der gültigen Fassung vom Januar 2025.
Das Krisenteam stellt sicher, dass allen Kolleg:innen der Handlungsleitfaden zugänglich und bekannt ist und bei Fragen in der Anwendung Ansprechpartner:innen benannt sind.
Für die innerschulische Beratung zur Einschätzung einer Gefährdungssituation im 4-Augen Prinzip stehen dem Kollegium die Mitglieder des Krisenteams und die Schulsozialarbeit zur Verfügung.
Zur externen Beratung kann als insofern erfahrene Fachkraft u.a. eine Ansprechperson des SIBUZ hinzugezogen werden. Alternativ sind je nach Lage des Falls Fachberatungsstellen (siehe Liste bei Baustein Prävention) ansprechbar.
1.7 Notfälle und Krisen
Für alle weiteren Fälle von krisenhaften Ereignissen und Gefährdungssituationen handeln wir gemäß den Regularien des Notfallordners für Berliner Schulen (in der Schule einsehbar) in der gültigen Fassung von 2024. Zuständig für die pädagogische, technische und organisatorische Vorbereitung auf Krisenereignisse ist das Krisenteam. Es koordiniert die auf die konkreten Bedingungen vor Ort angepassten Maßnahmen im Krisenfall und bereitet entsprechende Übungen mit dem Kollegium vor.
1.8 Handlungsplan bei grenzverletzendem Verhalten durch Personal
In Entwicklung vom Krisenteam
1.9 Interventionsplan bei übergriffigem Verhalten unter Schüler:innen
Das innerschulische Krisenteam wird um Entwicklung eines einheitlichen Interventionsplanes gebeten, das insbesondere folgende Szenarien umfasst:
- Ein betroffener Schüler/eine betroffene Schülerin wendet sich an Fachkraft der Schule
- Die übergriffige Situation wird unmittelbar beobachtet
- Übergriffe werden durch die Schilderungen eines oder mehrerer Schüler:innen den Pädagog:innen bekannt
- Übergriffe werden durch externe oder an die Schule gebundene Dienste wie Beförderungsunternehmen, Therapeutenteam, Honorarkräfte beobachtet
- Einheitliche Kriterien der Nachsorge
(siehe bspw. https://www.zartbitter-muenster.de/images/downloads/leitfaden/Leitfaden_Fachkraefte_FoerderSchulen.pdf)
Ausblick
Folgende Aufgaben ergeben sich für die weitere Arbeit auf Grundlage des Konzepts:
| Auftrag | Zuständigkeit | Frist |
| Verankerung des Kinderschutzes im Leitbild | Steuergruppe Berlin Challenge | Oktober 2025 |
| Etablierung des Themas Körper/ Sexualkunde im Schulinternen Curriculum, dafür evtl. Wiederaufnahme der Fachkonferenz Sachunterricht | Steuergruppe SchiC Schulleitung | |
| Aufnahme des Tagesordnungspunkts „Verhaltenskodex“ in die Geschäftsordnung der Konferenzen | Schulleitung in Abstimmung mit Gesamtkonferenz | |
| Maßnahmen für Beschwerdemanagement für nicht oder nur eingeschränkt verbal-sprechende Schüler:innen | Beratungsstelle Unterstützte Kommunikation | |
| Aufnahme der Fortbildungsnotwendigkeit zum genannten Thema ins Fortbildungskonzept | Fortbildungsbeauftragte:r | |
| Aktualisierung der Fortbildungspinwand | Fortbildungsbeauftragte:r | Fortlaufend |
| Handlungsplan bei grenzverletzendem Verhalten vom Personal | Krisenteam | |
| Entwicklung eines Interventionsplans bei übergriffigem Verhalten von Schüler:innen | Krisenteam |
Darüber hinaus empfiehlt die Steuergruppe, das Kinder- und Jugendschutzkonzept gegen Gewalt, sexualisierte Gewalt und Mobbing alle drei Jahre zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. Damit würde eine Überprüfung im Schuljahr 2028/ 29 erfolgen.
Anhang
1.10 Anhang A: Verfahrensablauf bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung (KWG)
1.11 Anhang B: Ansprechpersonen und Fachberatungsstellen für externe Beratung im Kinderschutz
Stand Mai 2024
| Stelle | Kontakt | Schwerpunkt |
| Krisendienst im KinderschutzCharlottenburg-Wilmersdorf | 030 9029 15555 | Bei akuten Krisen im Kinderschutz |
| Insoweit erfahrene Fachkraft:SIBUZ – Charlottenburg-W. | Frau Sattler030 9020 25141Mara.sattler@senbjf.berlin.de | Externe FachberatungAllgemeine Abklärung |
| Kinderschutz-Zentrum Berlin e.V. | fachberatung@kszb.de0306839110 | Allgemeine Abklärung |
| Kind im Zentrum EJF gAG | Kiz@ejf.de030 282 8077 | Fachberatung bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt |
| Wildwasser e.V. | www.wildwasser-berlin.de030 6939192 | Fallbezogene Beratung bei Verdacht auf sexuelle Gewalt gg. Mädchen |
| Strohhalm e.V. | info@strohalm-ev.de030 6141829 | Fachberatung bei sexuellen Übergriffen unter Kindern |
| Berliner Jungs e.V. | 03023633983https://jungs.berlin/ | Fachberatung bei sexualisierter Gewalt an Jungen |
| Neuhland e.V. | 030 8730111beratungsstelle@neuhland.net | Fachberatung bei psychischen Krisen/suizidalen Verhaltensweisen bei Jugendlichen |
1.12 Anhang C: Auswertung der Risiko- und Potenzialanalyse
Abgegebene Fragebögen: 47
Davon vollständige Fragebögen: 43 davon unvollständige Fragebögen: 4
1.13 Anhang D: Selbstverpflichtungserklärung
| Selbstverpflichtungserklärung |
| Name |
| Unsere Schule soll ein geschützter Ort sein, an dem alle am Schulleben Beteiligten sich sicher fühlen, und angstfrei lernen und arbeiten können. Schülerinnen und Schüler sollen an unserer Schule einen sicheren Lebensraum vorfinden, in dem sie ihre Persönlichkeit, ihre Fähigkeiten und Begabungen entwickeln können. Alle Lehrkräfte und alle am Schulleben Beteiligten sind für den Schutz und die Fürsorge unserer Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Informationen dazu entnehme ich dem aktuellen „Kinder- und Jugendschutzkonzeot gegen Gewalt, sexualisierte Gewalt und Mobbing der Arno-Fuchs-Schule“.Durch die Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung bekräftige ich die verbindliche Einhaltung des Verhaltenskodex und einen grenzachtsamen Umgang mit den mir anvertrauten Schülerinnen und Schülern gegen jegliche Form von (sexualisierter) Gewalt. Ich verpflichte mich, alles in meiner Macht Stehende zu tun, dass niemand den mir anvertrauten Schülerinnen und Schülern seelische, körperliche oder sexualisierte Gewalt antut. Ich unterstütze alle Schülerinnen und Schüler dieser Schule bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit, achte auf ihre Rechte und ihre Mitwirkung, wertschätze sie und behandle die anvertrauten Informationen sensibel und verantwortungsvoll. Ich bin mir meiner besonderen Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber den Schülerinnen und Schülern bewusst, gehe verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um und werde Abhängigkeiten nicht ausnutzen. Ich werde von mir wahrgenommenes diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten in Wort, Schrift oder Tat – auch unter Schülerinnen und Schülern – soweit möglich unterbinden und an die vorgesehenen Stellen in der Schule weiterleiten. Bei grenzverletzendem Verhalten jeglicher Art werde ich soweit möglich Maßnahmen einleiten. |
| Datum | Unterschrift |
Literatur
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (2023). Kinder- und Jugendschutzkonzepte an Berliner Schulen. Handreichung zur Erarbeitung.
Stadt Hemmingen (o.D.). Konzept zum Schutz vor Gewalt, https://www.stadthemmingen.de/downloads/datei/ODZkNGUxY2YyNmNjYjAxNTJzQkVlVTJoSVZDWSs4MFljUDRKQ21FMTZzT040Q1BWRkY3TlMwcUVETFZWdVhTbVdIRFUrdEhRdmh2QkRVMDNSZTlhVjFTVUFMcGsyZXAxNE4zNjFHNVRPS2poSlNkWkZiOW95OVdDNkpmMkU3TFFtUzZhcitoTlNXeW5PVlUrcGFIVERnSWFpdUlSTHN1U1RLd1JvSXdQTXA4aHRFUVVORmwyNVIvTHNGOHVKS21CWmRjR20vcEhtNTBNbnRVbHJlUURXVWthcXhKY0x2Nnh1UUtnbUE9PQ [abgerufen am 07.09.2025]
